Inhalt

Erforderliche Unterlagen

Feststellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 KitaG

Ausübung - des Wunsch- und Wahlrechts gemäß § 5 SGB VIII

Antragstellung ist erforderlich, wenn das Kind außerhalb der Wohnortgemeinde betreut werden soll.

Finanzierung der Kindertagesbetreuung gemäß § 16 Abs. 2 KitaG

Antragsberechtigt sind Träger von Kindertagesstätten. Gewährt wird ein Zuschuss pro belegtem Platz der Kosten des notwendigen pädagogischen Personals.