Erforderliche Unterlagen
Es ist vorab bei der unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Landkreises Uckermark ein Antrag zu stellen. Der Antrag sollte enthalten:
- Herkunft der pflanzlichen Abfälle
- Menge in Kubikmeter der zu verbrennenden Abfälle
- Ort der Verbrennung
- Zustimmung der örtlichen Ordnungsbehörde
Hinweis: Der Pflanzenschutzdienst des LELF ist unabhängig von der Antragstellung bei der uAWB durch den Antragsteller vorab zu informieren.