Die Finanzämter bewerten ab 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland. Diese Neubewertung ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können. Das Finanzamt Angermünde lädt ein zu einem ca. 60-minütigem kostenlosen Vortrag über Grundlagen und den wichtigen Veränderungen. Nach einer kurzen Pause gibt es genügend Zeit für persönliche Fragestellungen.
Interessierte werden gebeten, sich vorab beim Finanzamt Angermünde anzumelden, entweder telefonisch unter (03331) 267-0 oder per E-Mail ( poststelle.FA-Angermuende@fa.brandenburg.de ). Es stehen begrenzte Teilnehmerplätze zur Verfügung.
Wichtig zu wissen: Anhand des festgestellten Grundsteuerwerts kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht die Höhe der „neuen“ Grundsteuer berechnet und somit auch nicht auf der Veranstaltung genannt werden. Der aktuelle Hebesatz ist nicht auf die neu festgestellten Werte anzuwenden. Erst, wenn für die Mehrzahl der Grundstücke die Neubewertung erfolgt ist, kann durch die Städte und Gemeinden ein neuer Hebesatz für 2025 festgesetzt werden
Quelle: Finanzamt Angermünde