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Jugendfonds

Wer kann eine Projektförderung beantragen?

Die Förderung für Projekte kann nur von Organisationen beantragt werden, die sowohl rechtsfährig und nichtstaatlich als auch als gemeinnützig anerkannt sind (z.B. Vereine, Verbände, gGmbH, Kirche). Mit der Antragstellung sind aktuelle Nachweise wie Satzung, aktueller Registerauszug und Freistellungsbescheid des Finanzamtes einzureichen.

Projektträger müssen:

  • auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten,
  • eine ordnungsgemäße Geschäftsführung aufweisen,
  • persönlich und finanziell zuverlässig sein,
  • die Gesamtfinanzierung der geförderten Maßnahme sicherstellen,
  • und für die Durchführung des Vorhabens fachlich geeignet sein.

Darüber hinaus ist es im Verhältnis von Landkreis Uckermark und Projektträgern (Letztempfänger) nicht zulässig, Insichgeschäfte oder Mehrvertretungen (nach Maßgabe des § 181 BGB) vorzunehmen oder zu gestatten. Dies gilt ausnahmslos in allen Belangen mit Bezug zur Projektdurchführung im Rahmen von „Demokratie leben!“.

Bis wann kann ein Antrag auf Projektförderung gestellt werden?

Bevor Sie einen Antrag auf Förderung stellen, wenden Sie sich mit Ihrer Idee an die externe Koordinierungs- und Fachstelle. Projektanträge können jederzeit eingereicht werden. Die Fristen für die Antragstellung für das laufende Jahr finden Sie hier. Download

Wie läuft die Antragstellung für den Projektfonds ab?

1. Schritt: Erstberatung

Lesen Sie zunächst die Hinweise zur Projektförderung.

Bevor Sie einen Antrag stellen, wenden Sie sich mit Ihrer Projektidee an die externe Koordinierungs- und Fachstelle. Sie ist die erste Ansprechstelle in allen Angelegenheiten der Förderung, gibt Hilfestellungen für eine erfolgreiche Antragstellung und berät Sie hinsichtlich notwendiger Unterlagen.

2. Schritt: Antrag ausfüllen und per E-Mail versenden

Füllen Sie zuerst das Antragsformular vollständig am Computer aus. Sollten die Felder für die Erläuterung der einzelnen Ausgaben im Kosten- und Finanzierungsplan nicht ausreichen, fügen Sie dem Antrag bitte eine gesonderte Tabelle mit den Details bei. Je genauer Sie uns die geplanten Kosten darstellen, umso besser können wir Ihr Vorhaben einschätzen. Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich jederzeit bei der externen Koordinierungs- und Fachstelle.

Senden Sie als nächstes den ausgefüllten Antrag als angehängte Datei per E-Mail an die externe Koordinierungs- und Fachstelle. Hierfür muss Ihr Antrag noch nicht unterschrieben werden. Senden Sie bitte auch die geforderten Anhänge per E-Mail zu.

3. Schritt: Antrag überarbeiten

Die Koordinierungs- und Fachstelle prüft Ihren Antrag auf Förderfähigkeit - formal, inhaltlich und finanziell. Mit der finanziellen Prüfung werden Ihre beantragten Mittel in Pauschalen umgerechnet.

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie diesen zurück – eventuell mit der Aufforderung diesen zu überarbeiten. Passen Sie in diesem Fall bitte Ihren Antrag an. Senden Sie den überarbeiteten Antrag wieder per E-Mail an die externe Koordinierungs- und Fachstelle.

4. Schritt: Antrag per Post versenden

Drucken Sie Ihr Antragsformular und die geforderten Anlagen aus. Unterschreiben Sie den Antrag bitte rechtsverbindlich. Schicken Sie die Unterlagen auf dem Postweg an:

Partnerschaft für Demokratie (PfD)

Landkreis Uckermark

Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau