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Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten für die Entsorgung von Abfällen können beim jeweiligen Entsorgungsbetrieb erfragt werden. Die Entsorgung von Abfällen außerhalb einer zugelassenen Anlage stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 69 Abs. 1 KrWG dar. Diese kann mit einem Bußgeld bis zu 100.000,- € geahndet werden (sh. § 69 Abs. 3 KrWG).