Inhalt

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Mündliche und einfache schriftliche Auskünfte sind gebührenfrei. Für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft wird eine Gebühr gemäß Gebührenordnung zum Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIGGebO) nach dem entsprechenden Verwaltungsaufwand (Prüfung der Antragsunterlagen, Ermittlungen, Bewertung) berechnet.