Vielen Dank für Ihre Einsendung.
Preisfindung und Veröffentlichung
Ihr Vorschlag wird geprüft. Sollte Ihr Vorschlag nach Prüfung in die engere Auswahl kommen, erlauben Sie der Landrätin Ihre Einsendung für eine Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.
Über die Preisvergabe entscheidet der Ältestenrat auf Vorschlag der Landrätin. Ein Anspruch auf eine Preisverleihung besteht nicht. Entscheidungen über die Nichtberücksichtigung werden nicht begründet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eingereichte Unterlagen verbleiben beim Landkreis, Kosten werden nicht erstattet. Bitte senden Sie uns ergänzendes Material nur als Kopie. Für Beschädigung oder Verlust von Originalen wird keine Haftung übernommen.
Sollte Ihr Vorschlag ausgezeichnet werden, erhalten Sie bis zum 9. September 2025 eine schriftliche Benachrichtigung.
Vielen Dank für Ihr Engagement.