Voraussetzungen - Denkmalrechtliche Erlaubnis
Sie erhalten die Erlaubnis in der Regel, wenn:
- die Maßnahmen nach denkmalpflegerischen Grundsätzen erfolgen
oder - private oder öffentliche Interessen überwiegen und diese nicht auf andere Weise oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand berücksichtigt werden können.