Voraussetzungen
- Die im Grundbuch eingetragenen oder künftigen Grundstückseigentümer.
- Bei mehreren Eigentümern müssen alle Eigentümer den Antrag auf Vereinigung unterschreiben und sich ausweisen können.
- Die Antragsberechtigten können sich zur Abgabe der Erklärung eines Vertreters bedienen. Der Vertreter hat sich durch eine notariell beglaubigte Vollmacht auszuweisen.
Hinweis: Wird der Vereinigungsantrag durch die künftigen Eigentümer gestellt, kann die Vereinigung der Grundstücke erst im Grundbuch eingetragen werden, nachdem sie selbst als Eigentümer im Grundbuch eingetragen worden sind.