Wann kann ein Antrag gestellt werden?
Zunächst muss ein Bedürfnis zur Klärung der Eigentumsverhältnisse eines bestimmten Grundstückes vorliegen.
Anschließend muss ermittelt werden, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.
Wenn der Aufenthaltsort des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers nach eigenen Recherchen nicht festzustellen ist, kann ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gestellt werden.
Häufig ist bekannt, dass der im Grundbuch eingetragene Eigentümer verstorben ist, aber seine Erben können nicht ermittelt werden – auch in diesem Fall kann ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gestellt werden.