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Welche Aufgaben nimmt ein Betreuer wahr?

Wird ein Betreuer bestellt, so gilt: Der Betreuer erhält nur für die Bereiche Vertretungsrechte, die der Betroffene nicht mehr selbst regeln kann. Das bedeutet: alles, was ein Betroffener noch selbst erledigen kann, kann nicht zum Aufgabenkreis eines Betreuers gehören. Die Aufgabenkreise des Betreuers werden also auf das Notwendige beschränkt.

Mögliche Aufgabenkreise sind beispielsweise die Vermögens- oder Gesundheitssorge, die Wohnungsangelegenheiten und Aufenthaltsbestimmung. Der Betreute kann in diesen Aufgabenkreisen grundsätzlich weiterhin neben dem Betreuer rechtsgeschäftlich handeln.