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Welche Kosten entstehen bei der Betreuung?

Die wichtigsten Kosten einer Betreuung sind:

  • Im Verfahren der Betreuerbestellung:

    Es fallen die Gerichtskosten, ggf. die Kosten für einen Verfahrenspfleger, sowie die Kosten eines Gutachters an. An den Kosten des Betreuungsverfahrens zu beteiligen sind diejenigen Betroffenen, deren Vermögen einen Wert von 25.000 Euro übersteigt. Der Wert eines angemessenen Hausgrundstücks (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII) ist anrechnungsfrei.

  • In der laufenden Betreuung:
    Bei einer ehrenamtlich geführten Betreuung kann aktuell eine Aufwandsentschädigung nach §1878 BGB i.H.v. 450,00 € beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

    Die Kosten einer beruflich geführten Betreuung hängen u.a. von der Qualifikation des Betreuers ab. Entscheidend ist zudem ob der Betroffene zu Hause oder im Heim lebt, die Betreuung neu eingerichtet wird und damit viel zu regeln ist, oder ob es sich um einen lang bestehenden und geregelten Fall handelt. Es gibt gesetzlich festgelegte Pauschalen, die auch die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Betreuten berücksichtigen. Eine Regelung erfolgt u.a. im § 8 Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz – VBVG und wird in der Anlage zu § 8 Absatz 1 VBVG übersichtlich dargestellt.

    Stark vereinfacht, bewegt sich die Vergütung eines beruflichen Betreuers bei einem

    • Heimbewohner zwischen 98 und 305 Euro monatlich,

    • bei jemand in der eigenen Wohnung zwischen 144 und 427 Euro monatlich.

  • An den Kosten der Betreuung zu beteiligen sind diejenigen Betreuten, deren Vermögen oberhalb der Schonvermögensgrenze von 10.000 Euro liegt.