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Woran orientiert ein Betreuer sein Handeln?

  • Der wichtigste Grundsatz lautet: Unterstützen statt bevormunden!
  • Der Betreuer hat die Angelegenheiten der betroffenen Person so zu besorgen, dass sie ihr Leben im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten nach eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten kann.
  • Hierzu gehört auch die Förderung der Selbstständigkeit des Betreuten, indem Handlungsabläufe gemeinsam vorgenommen und wiederholt ausgeführt und somit trainiert werden.
  • Der Betreuer hat den Wünschen des Betreuten unter Beachtung der Wunschbefolgungsgrenze zu entsprechen, soweit es der Person nicht schadet und es dem Betreuer zuzumuten ist.
  • Dies gilt auch für Wünsche, die der Betreute vor der Bestellung eines Betreuers geäußert hat.
  • Der Betreuer hat innerhalb seines Aufgabenkreises dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Fähigkeit des Betroffenen, seine eigenen Angelegenheiten zu besorgen, wiederherzustellen oder zu verbessern.
  • Bevor der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt, bespricht er dies mit dem Betreuten.