Woran orientiert ein Betreuer sein Handeln?
- Der wichtigste Grundsatz lautet: Unterstützen statt bevormunden!
- Der Betreuer hat die Angelegenheiten der betroffenen Person so zu besorgen, dass sie ihr Leben im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten nach eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten kann.
- Hierzu gehört auch die Förderung der Selbstständigkeit des Betreuten, indem Handlungsabläufe gemeinsam vorgenommen und wiederholt ausgeführt und somit trainiert werden.
- Der Betreuer hat den Wünschen des Betreuten unter Beachtung der Wunschbefolgungsgrenze zu entsprechen, soweit es der Person nicht schadet und es dem Betreuer zuzumuten ist.
- Dies gilt auch für Wünsche, die der Betreute vor der Bestellung eines Betreuers geäußert hat.
- Der Betreuer hat innerhalb seines Aufgabenkreises dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Fähigkeit des Betroffenen, seine eigenen Angelegenheiten zu besorgen, wiederherzustellen oder zu verbessern.
- Bevor der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt, bespricht er dies mit dem Betreuten.