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Vollstreckung von Forderungen

… das letzte Mittel ist die Vollstreckung von Forderungen!

Bleibt auch die Mahnung für öffentlich-rechtliche Forderungen erfolglos, so ist eine zwangsweise Beitreibung durch die Vollstreckungsdienstkraft unvermeidbar. Die Vollstreckung ist das letzte Mittel der Beitreibung und wird im Wege des Verwaltungszwangs nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Brandenburg durchgeführt. Die Vollstreckung ist für den Zahlungspflichtigen mit weiteren Kosten verbunden.

Möglichkeiten der zwangsweisen Beitreibung

  • Lohnpfändung
  • Kontenpfändung
  • Zwangsversteigerungen etc.

Ansprechpartner/innen bei Vollstreckungsangelegenheiten