Zahnärztlicher Dienst
Der Zahnärztliche Dienst des Gesundheits- und Veterinäramtes betreut mit seinen Zahnärztinnen und Zahnarzthelferinnen Kinder und Jugendliche im Alter von 0 Jahren in den Tagespflegeeinrichtungen und Kindertagesstätten, sowie in den Schulen des Landkreises Uckermark bis zur Jahrgangsstufe 10.
Die Betreuung umfasst:
- Jährliche zahnärztliche Untersuchungen von Kindern, die in Kitas und in Tagespflege betreut werden
- Jährliche zahnärztliche Uuntersuchungen in den Klassen 1 bis 10 (in den Förderschulen für geistig Behinderte ohne Altersbegrenzung)
- Durchführung präventiver Maßnahmen (Gruppenprophylaxe) in den Kitas, Tagespflegeeinrichtungen und in den Grund- und Förderschulen
- Anleitung zur Mundhygiene
- Zahnschmelzhärtung
- Ernährungsberatung
- Angstabbau sowie Motivation zum Zahnarztbesuch
- Durchführung präventiver Maßnahmen in den Fördeschulen bis zur Jahrgangsstufe 10
- Betreuungscontrolling bei Kindern mit auffälligen Befunden
Weiterhin:
- Beratung von Kindern, Eltern und Sorgeberechtigten zu zahnärztlichen Fragen
- Multiplikatorenschulung für Sorgeberechtigte, Erzieherinnen und Erzieher, sowie Lehrerinnen und Lehrer
- Erstellung von Gutachten, soweit dies durch bundes- oder landesrechtliche Regelungen vorgeschrieben ist
Die Aufgaben sind im Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz, im Kita- und Schulgesetz und den daraus resultierenden Verwaltungsvorschriften festgeschrieben.