Kinderschutz geht alle an!
Schutz & Hilfe
Kontakt zu einer insoweit erfahrenen Fachkraft (iseF)
Werte Fachkräfte, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, bitte wählen Sie eine Beraterin zu Ihrer Unterstützung bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung.
Den Rechtsanspruch auf Beratung gemäß § 8a (4), 8b SGB VIII und § 4 (2) KKG besitzen Sie gegenüber dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) des Landkreises Uckermark. Die Beratung wird finanziert, wenn Sie die Beratung per E-Mail ( kinderschutzkoordination@uckermark.de ) beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe anzeigen.
Insoweit erfahrene Fachkräfte des Jugendamtes im Landkreis Uckermark
Meldebogen bei Kindeswohlgefährdung (Downloads)
Sie sorgen sich um ein Kind und wollen das Jugendamt informieren? Sie sind keine pädagogische Fachkraft? Sie sind pädagogische Fachkraft, haben aber in ihrem internen Kinderschutzverfahren keinen eigenen Meldebogen?
Dann benutzen sie gerne diesen Bogen, der für alle gedacht ist, die keinen anderen haben. Füllen Sie ihn bitte so vollständig wie möglich aus. Senden Sie ihn datenschutzkonform über die Briefkästen des Jugendamtes oder per Fax an den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) vom Jugendamt. Vielen Dank!
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