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Wohngeld

Wo finde ich meine Wohngeldstelle im Landkreis Uckermark?

Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Wohngeld im Landkreis Uckermark ist das Sozialamt Uckermark (Wohngeldstelle). Hier erhalten Sie weiterführende Informationen rund um Ihren Wohngeldantrag.

Eine Ausnahme bei der Antragstellung und -bearbeitung bilden die Städte Schwedt/Oder und Prenzlau, die über eigene Wohngeldstellen verfügen. D. h. zuständige Wohngeldbehörde für die Einwohner der Stadt Schwedt/Oder und deren Ortsteile ist die Stadtverwaltung Schwedt/Oder. Für die Einwohner der Stadt Prenzlau und deren Ortsteile ist die Stadtverwaltung Prenzlau zuständig.

Sollten Sie in diesen Städten wohnen, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.

Was ist eigentlich Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Diesen Zuschuss gibt es

  • als Mietzuschuss für jede natürliche Person, die Wohnraum gemietet hat und diesen selbst nutzt,
  • Lastenzuschuss für jede natürliche Person, die Eigentümerin eines selbstgenutzten Wohnraumes ist.

Unerheblich für die Leistung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Alt- oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist. Voraussetzung für den Miet- oder Lastenzuschuss ist, dass der Wohnungsinhaber den Wohnraum bewohnt und die Miete oder Belastung dafür aufbringt.

Informationsflyer: Wohngeld-Plus

Wer ist anspruchsberechtigt?

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung.

Kann ich meinen voraussichtlichen Wohngeldanspruch selbst berechnen oder prognostizieren?

Mit dem Wohngeldrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Anspruch auf das Wohngeld berechnen.

Bitte beachten Sie, dass der Wohngeldrechner nicht die grundsätzlichen Voraussetzungen prüft, ob Anspruch auf Wohngeld besteht, hier werden nur Wohngeldzahlungen der Höhe nach ermittelt. Alle Berechnungsergebnisse beruhen auf Ihren Angaben. Ein Wohngeldanspruch lässt sich aus dieser Berechnung nicht ableiten. Auch kann der später von der Wohngeldbehörde berechnete Anspruch von dem Ergebnis der Online-Berechnung abweichen.


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