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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Was ist das eigentlich – Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung?

Menschen mit Behinderung brauchen oft Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen. Diese Unterstützung sollen insbesondere die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung gewährleisten.

Das Ziel ist eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Leben. Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderungen.

Wer bekommt Leistungen der Eingliederungshilfe?

Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, an der Gesellschaft teilzuhaben oder die von einer solchen Behinderung bedroht sind. Behinderungen können körperlicher, geistiger und/oder psychischer Art sein. Auch Suchterkrankungen sind denkbar.

Bei der Prüfung, ob eine Behinderung im Sinne der Eingliederungshilfe vorliegt, gilt: Es kommt für die Beurteilung nicht entscheidend auf den Umfang der Beeinträchtigung an, sondern darauf, wie sich die Beeinträchtigung auf die Teilhabe auswirkt. Deshalb wird auch nicht einfach auf den Grad der Behinderung oder den ermittelten Intelligenzquotienten (IQ) abgestellt.

Wer bezahlt die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung?

Träger der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung mit Wohnsitz im Landkreis Uckermark ist das Sozialamt des Landkreises Uckermark. Das Sozialamt Uckermark ist verantwortlich für die Gesamt- oder Teilhabeplanung der Leistungen der Eingliederungshilfe und übernimmt die Finanzierung der Eingliederungshilfe-Leistungen.

Die Kostenübernahme für Leistungen der Eingliederungshilfe durch das Sozialamt Uckermark ist abhängig von Einkommen und Vermögen des Menschen mit Behinderung. Wenn die leistungsberechtigte Person allerdings minderjährig ist und mit seinen Eltern bzw. einem Elternteil in einem Haushalt lebt, wird auch auf das Einkommen und Vermögen der Eltern bzw. des Elternteils abgestellt. Allerdings müssen sich Menschen mit Behinderung bzw. die einstandspflichtigen Eltern eines Minderjährigen nicht an jeder Leistung der Eingliederungshilfe finanziell beteiligen.

Der Gesetzgeber hat bestimmte Leistungen festgelegt, die ohne Kostenbeteiligung gewährt werden. Die Heranziehung von Einkommen und Vermögen unterscheidet immer je nach der Art der Eingliederungshilfe-Leistung.


Welche zentralen Leistungen der Eingliederungshilfe gibt es?

Wie erhalte ich Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung?

Wenn Sie Eingliederungshilfe erhalten wollen, müssen Sie einen Antrag beim Sozialamt Uckermark stellen.
Um sachgerecht über Ihren Antrag auf Eingliederungshilfe entscheiden zu können, werden von Ihnen Informationen und Unterlagen über Sie und zum Teil auch Ihre Haushaltsangehörigen benötigt.

Sie werden deshalb gebeten, den Antrag sorgfältig auszufüllen und erforderliche Unterlagen dem Antrag beizufügen. Informationen zu den benötigten Anträgen bzw. Formularen sowie zu notwendigen Unterlagen erhalten Sie auf den jeweiligen Informationsseiten zu den oben aufgeführten Hilfeleistungen.


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