Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist verantwortlich für die Sicherstellung des Lebensunterhaltes von Kindern und Jugendlichen, die sich in Jugendhilfemaßnahmen i. S. d. Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) befinden. D. h., dass Leistungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe nur gewährt werden können, wenn eine Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Achtes Buch installiert wurde. Die beanspruchten Leistungen sind i. d. R. im Voraus zu beantragen.
Durch den Kostenrechner wird der Abschluss von Vereinbarungen über die Höhe der Kosten (§ 77 SGB VIII) und über Entgelte als Bestandteil der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen (§§ 78a ff SGB VIII) vorbereitet. Bei der Beantragung eines Kostensatzes sind die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung für Leistung, Qualitätsentwicklung und Entgelte, die zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den freien Trägern abgeschlossen wurden, zu beachten.
Rechtsgrundlage(n)
- Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (I. Buch)
- Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe
- Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (X. Buch)
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Formulare
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- Anträge auf Nebenleistungen sind formlos zu stellen.
- Bei der Beantragung von Entgelten sind die Kostenblätter, die in der Rahmenvereinbarung für Leistung, Qualitätsentwicklung und Entgelte enthalten sind, zu verwenden (Anlage 5).
Kinder- und Jugendbeteiligung
Eure Meinung hat etwas bewegt! – Beteiligung an der Richtlinie
Liebe Kinder, Jugendliche und junge Volljährige,
wir haben euch gefragt, was euch im Alltag beschäftigt und ihr habt uns mitgeteilt, welche Wünsche, Anregungen und Kritik ihr habt. An unserer Umfrage haben 176 junge Menschen teilgenommen und dafür danken wir euch recht herzlich. Denn diese Hinweise sind sowohl für euch als auch für uns sehr wertvoll. Sie haben geholfen, die Richtlinien nach § 33 SGB VIII und § 34 SGB besser an eure Bedürfnisse anzupassen.
Das haben wir für euch umgesetzt:
Viele eurer Ideen konnten wir direkt in der Richtlinie berücksichtigen. So wurde jetzt der Zuschuss für ein Fahrrad geändert, den könnt ihr nun schon ab dem Besuch der 4. Klasse beantragen. Außerdem wurde der Beihilfenkatalog der Freizeitaktivitäten um einen möglichen Schwimmkurs erweitert. Besonders gefreut hat uns, dass sich viele von euch einen zukünftigen Zuschuss für die Ausstattung von Freizeitaktivitäten gewünscht haben, deshalb möchte der Landkreis Uckermark nun neben den Mitglieds- und Vereinsbeiträgen auch einen einmaligen Zuschuss für die Erstausstattung in Höhe von 60 Euro für Hilfsmittel und Zubehör bewilligen, wenn ihr in einem Verein oder einer Gruppe aktiv seid.
Auch der Wunsch nach dem Geburtstagsgeld wurde neu umgesetzt. Den Einrichtungen und Pflegeeltern stehen nun 50 Euro Geburtstagsgeld antragslos zur Verfügung. Die Erstausstattung für Neugeborene sowie die Erstbekleidung wurden auch angepasst. Zudem gibt es jetzt mehr Spielraum bei Ferienfahrten und dem Hygienegeld für die Einrichtung.
Was wir leider nicht ändern konnten:
Einige Wünsche konnten wir trotz unseres Engagements nicht umsetzen. Besonders der Wunsch nach mehr Taschengeld war ein großes Thema, was wir auch verstehen können. Nach intensiver Prüfung haben wir allerdings festgestellt, dass wir bereits die empfohlene Taschengeldhöhe zahlen.
Wie geht es weiter?
Die aktualisierte Richtlinie soll voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 gelten. Damit ihr immer auf dem Laufenden bleibt, arbeiten wir an einer technischen Lösung, mit der ihr den Bearbeitungsstand eurer Anträge leichter nachvollziehen und Fragen stellen könnt.
Was wir euch noch sagen wollen:
Danke für eure Teilnahme!
Eure Ideen und eure Kritik haben diesen Prozess der Beteiligung mitgestaltet. Damit ihr auch weiterhin dabei seid, könnt ihr uns selbstgemalte Bilder schicken. Aus diesen Bildern erstellen wir eine Collage, die die Deckblätter unserer Richtlinien und der RV- LQEV bilden werden.
So könnt ihr mitmachen:
Schickt uns eure gemalten Bilder bis zum 16. August 2026
| vorzugsweise per E-Mail an: | alternativ per Post an: |
| jugendamt513@uckermark.de | Landkreis Uckermark |
| Jugendamt | |
| z.H. Herr Brauer | |
| Karl- Marx- Straße 1 | |
| 17291 Prenzlau |
Wir freuen uns auf eure kreativen Beiträge und danken euch herzlich für eure Beteiligung!
Landkreis Uckermark