Einbürgerung/Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen
Einbürgerungen und Feststellungen zum Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, Entlassungen aus der deutschen Staatsangehörigkeit, Beibehaltungsgenehmigungen und sonstige Bescheinigungen (z. B. Negativbescheinigungen)
Da die Einbürgerungsvoraussetzungen und -möglichkeiten sehr vielfältig und kompliziert sind, wird im Interesse der Übersichtlichkeit auf nähere Erläuterungen auf dieser Seite verzichtet.
Daher empfehlen wir Ihnen, sich ausführlich bei der o.g. Behörde beraten zu lassen, bevor Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Um Wartezeiten zu vermeiden empfehlen wir, unter der o.g. Telefonnummer einen Termin zu vereinbaren.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Einbürgerungsgebühr beträgt grundsätzlich 255 EUR.
- Die Gebühr für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 51 EUR.
Formulare
Die Vordrucke erhalten Sie nach entsprechender Beratung in der Staatsangehörigkeitsbehörde.