Verwaltungsinformatik
Der duale Studiengang ist eine Ausbildung für den gehobenen technischen Verwaltungsinformatikdienst.
Informationen zum Studium
Studienbeginn |
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Studiendauer |
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Studienorte |
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Studienziele |
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Studieninhalte |
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Bachelorarbeit |
Die Bachelor-Thesis umfasst neben der schriftlichen Arbeit auch eine mündliche Verteidigung im Rahmen einer mündlichen Abschlussprüfung. |
Bezahlung |
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Bewerbungsverfahren | Siehe gesonderte Informationen |
Schulische Voraussetzungen
allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
- In den letzten beiden Schulzeugnissen und im Abschlusszeugnis einen Durchschnitt von mindestens 3,0 sowie in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch keine Leistungen, die schlechter als befriedigend sind
Persönliche Voraussetzungen
- Interesse an modernen Medien, Grundkenntnisse im Umgang mit Informationstechnik.
- Mathematisches und analytisches Denkvermögen, Fähigkeit zu konzeptionellem Arbeiten.
- Gutes Verständnis für rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhänge sowie eine schnelle Auffassungsgabe.
- Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, sowie gute Englischkenntnisse und ein fundiertes Allgemeinwissen.
- Kreativität, Problemlösungsfähigkeit, Selbständigkeit und Belastbarkeit.
- Überdurchschnittliche soziale Kompetenz und hohe Kommunikationsfähigkeit.
- Flexibel, selbstständig, Belastbarkeit, Lernbereitschaft
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsanschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Die letzten beiden aktuellen Zeugnisse
- Beglaubigtes Abiturzeugnis bzw. beglaubigtes Zeugnis der Fachhochschulreife (ist ggf. nachzureichen)
Auswahlverfahren
- Der Zulassung zum Studium geht ein Personalauswahlverfahren (Online-Eignungstest) für den gehobenen Dienst voraus. Bei Geeignetheit erfolgt dann ein Vorstellungsgespräch. Die Einstellungskriterien der Kreisverwaltung Uckermark berücksichtigen bereits die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen bei der Technischen Hochschule Wildau.
- Haben Sie das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert und sind für die Einstellung vorgesehen, erfolgt der Abschluss einer Studienvereinbarung mit Ihnen und dem Landkreis Uckermark