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Breitbandausbau - "Graue Flecken"

Unter den sogenannten „grauen Flecken“ versteht man diejenigen Gebiete, die eine geringere Downloadrate als 100 MBit/s aufweisen. Der Bund und das Land Brandenburg haben Mitte des Jahres 2021 ein Förderprogramm zum Ausbau dieser unterversorgten Gebiete aufgelegt.

Durch die unmittelbare Fortsetzung und Vollendung des Breitbandausbaus in der Uckermark wird eine Kontinuität im Ausbau von gigabitfähigen Anschlüssen hergestellt.

Auszug aus der Förderrichtlinie des Bundes

„6.8 Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 50 Prozent (Basisfördersatz) der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Maßnahmen nach Nummer 3.1 oder Nummer 3.2 dieser Richtlinie. Der Fördersatz wird auf 60 Prozent erhöht, wenn das Fördergebiet in einer Gebietskörperschaft mit einer geringen Wirtschaftskraft liegt. Dies ist der Fall bei einer Abweichung von dem auf Gemeindeebene ermittelten einwohnerbezogenen Realsteuervergleich der Jahre 2017 bis 2021 von kleiner 5,70 Punkten von der Standardabweichung des Bundesdurchschnitts (auf Basis der kommunalen Verwaltungsgrenze) Eine negative Abweichung von mehr als 32,34 Punkten führt zu einer Erhöhung des Fördersatzes auf 70 Prozent.“

Förderung durch das Land Brandenburg

Förderung durch den Bund1
Förderung durch das Land
Eigenanteil der Kommune
50 % (Basisfördersatz)
40 %
10 %
60 % (Kommunen mit geringer Wirtschaftskraft)
35 %
5 %
70 % (Kommunen mit sehr geringer Wirtschaftskraft)
30 %
0 %

1Die Einordnung erfolgt gemäß Gigabitrichtlinie des bundes 2.0, S. 5

Projektgebiete

Im Ergebnis des Optimierungsverfahrens zu den Projektgebieten ergibt sich ein für den Landkreis Uckermark verbleibender Eigenanteil von 2.426.850,00 €. Dies entspricht einer Eigenbeteiligungsquote von 2,33 %. Die benötigten Mittel für den weiteren Breitbandausbau sind in der mittelfristigen Finanzplanung des Landkreises von 2025 bis 2028 eingeplant.

In Abstimmung mit dem Land hat der Landkreis Uckermark 4 Projektanträge für die Uckermark gestellt.

Projektgebiet
Orte
Summe
1
Göritz, Prenzlau, Schenkenberg, Schönfeld, Grünow, Uckerfelde, Randowtal, Brüssow, Carmzow-Wallmow 24.147.000,00 €
2
Angermünde, Berkholz-Meyenburg, Pinnow, Schöneberg, Schwedt/Oder
24.390.000,00 €
3
Gramzow, Nordwestuckermark, Oberuckersee Zichow, Uckerland, Casekow, Gartz (Oder) Hohenselchow-Groß Pinnow, Mark Landin Mescherin, Passow, Tantow
31.374.000,00 €
4
Boitzenburger Land, Flieth-Stegelitz Gerswalde, Lychen, Milmersdorf Mittenwalde, Temmen-Ringenwalde, Templin
24.057.000,00 €

Eine detailierte Aufschlüsselung der eingesetzten Mittel finden Sie in folgender Übersicht:

Seit dem 01.03.2023 konnten gemäß Nr. 3.3. der Richtlinie vom 26.04.2021, zuletzt geändert am 27.12.2022, Anträge zur Förderung externer Beratungsleistungen gestellt werden. Geförderte Maßnahmen gemäß Nr. 3.3 im Sinne dieses Aufrufes sind Beratungsleistungen für den Gigabitausbau und entsprechender Ausbauprojekte, im Hinblick auf die ab April 2023 startende Förderung des Gigabitausbaus. Hier hat der Landkreis Uckermark ebenfalls Förderanträge für die Beratungsleistungen gestellt. Es wurden 4 Anträge, jeweils für ein Projektgebiet, mit jeweils 200.000,00 € gestellt.

Die Fördermittelbescheide des Bundes und des Landes Brandenburg liegen für die Projektgebiete 1 bis 4 vor. Zudem liegen die Zuwendungsbescheide für die Beratungsleistungen ebenfalls vollständig vor. Dies ist in der Anlage 1 zusammengefasst dargestellt.

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