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Barrierefreie Wahlen - Eine Handreichung für Wahlleiter, Wahlhelfer und Kommunen

Von barrierefreien Wahllokalen profitieren alle: ältere Menschen, Familien mit Kindern und Kinderwagen und Menschen mit Einschränkungen, z. B. gehörlose und schwerhörige, blinde und sehbehinderte Menschen, geheingeschränkte Personen mit und ohne Hilfsmittel wie z. B. Rollstuhl, Rollator oder Unterarmgehstützen, Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder psychischen Beeinträchtigungen.

Die vorliegende Handreichung soll dazu beitragen, dass Menschen im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe ihr Wahlrecht ausüben können. Die Handreichung ist für diejenigen vor Ort gedacht, die in Städten und Gemeinden Wahlen planen und durchführen und mit Wählerinnen und Wählern in Kontakt kommen.

Die Handreichung wurde konzipiert als ein leicht zu handhabendes Werkzeug mit Checklisten für Wahllokale, Printmedien, Internetseiten, persönliche Kommunikation und Wahlhelfende und enthält darüber hinaus praktische Tipps und Hinweise.

Sie finden die Handreichung auf der Internetseite: bundeswahlleiterin.de

15.12.2023 
Quelle: Die Bundeswahlleiterin