Inhalt

Jugendarbeit

Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Diese sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden.

Schwerpunkte der Jugendarbeit sind:

  1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
  2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
  3. Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
  4. Internationale Jugendarbeit,
  5. Kinder- und Jugenderholung,
  6. Jugendberatung.

Es werden beraten:

  • Freie Träger der Jugendhilfe,
  • Städte, Ämter und Gemeinden,
  • Jugendgruppen und Initiativen der Jugendarbeit

zu inhaltlichen Schwerpunkten, Fördermöglichkeiten für Kreis-, Landes- und Bundesmittel, gesetzlichen Grundlagen, Trägeraufgaben.
Die »Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Uckermark« bildet die Grundlage für die finanzielle Unterstützung von Angeboten, Maßnahmen und Projekten im Arbeitsfeld „Jugendarbeit“.

Die Förderung der Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften erfolgt über das Personalkostenprogramm des Landes Brandenburg.

Die Angebote der Jugendförderung werden regelmäßig an die Bedarfe der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen angepasst. Dies spiegelt sich im Jugendförderplan wider ­»Jugendförderplan 2022 - 2025«.

Rechtsgrundlagen(n)

Anträge / Formulare

Weitere Formulare

Qualifizierung Fachkräfte in der Jugendarbeit

Die Qualifizierung der Fachkräfte in der Kinder- und Jugendarbeit ist eine wichtige Aufgabe der Jugendförderung. Die Mitarbeiter der Jugendförderung leisten Hilfestellung bei der Planung und Durchführung von Fortbildungen für die Fachkräfte aus dem Arbeitsfeld „Jugendarbeit“. Dazu gehören Seminare, Fachtage und digitale Lernangebote. Ein wichtiger Aspekt ist zudem die Evaluation der Qualifizierungsangebote, um die Qualität der Angebote der Jugendarbeit kontinuierlich zu sichern und weiterzuentwickeln.

Ein bedeutender Schwerpunkt liegt auf der Vernetzung mit regionalen Trägern, damit ein gemeinsames Lernen und die Weiterentwicklung von Qualitätsstandards ermöglicht werden.

Weiter wird die Begleitung der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII unterstützt.

Inklusive Jugendhilfe

Durch die UN-Behindertenrechtskonvention ist das Ziel der Inklusion von Menschen mit Behinderung als Handlungsziel formuliert worden. Somit ist die individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen so zu gestalten, dass ein inklusiver Gesellschaftsrahmen die Bedürfnisse aller berücksichtigt. Die Jugendförderung unterstützt den Zugang zu inklusiven Bildungsangeboten und Freizeitaktivitäten.

Schwerpunkte der Inklusiven Jugendarbeit sind

  1. Organisation von Bildungsmaßnahmen für Fachkräfte mit dem Schwerpunkt der Förderung von inklusiven Ansätzen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
  2. Förderung von inklusiv angepassten Freizeitangeboten und Sportaktivitäten, um allen Kindern die Teilnahme zu ermöglichen.
  3. Unterstützung bei geplanten Maßnahmen zur Schaffung eines inklusiven Umfeldes für die Bedürfnisse aller Kinder und Jugendlichen.