Inhalt

Die Kita-Praxisberater*innen

Die Praxisberater*innen des Jugendamtes bieten eine fachliche inhaltliche Beratung zu den Aufgaben von Kindertagesbetreuung in Kitas sowie zu allen Fragen der Kindertagespflege an.

  • initiieren Entwicklungs- und Veränderungsprozesse in der Kindertagesbetreuung
  • unterstützen und entwickeln personale, soziale, fachliche und methodische Kompetenzen der Fachkräfte und Leitungen in Kindertageseinrichtungen
  • stärken die Rolle der Fachkräfte und Leitungen in Veränderungsprozessen und bei der Bewältigung von Konflikten im Kita-Alltag
  • unterstützen die Kitas und Kita-Träger bei der qualitativen Weiterentwicklung konzeptioneller Ziele und Inhalte
  • wirken bei der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in den Kitas mit
  • arbeiten in diversen Arbeitsgruppen, Netzwerken und Fachgremien auf Kreis- und Landesebene mit.

Fortbildung/Qualitätsentwicklung

  • Die Qualitätssicherung und die fachliche Begleitung einer einrichtungsbezogenen Qualitätsverbesserung sind Querschnittaufgaben jeder Kita-Praxisberater*in.

  • Zwei Praxisberaterinnen widmen sich dabei diesen Themenschwerpunkten in besonderer Weise. Unter Beachtung der jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben unterstützen sie die Kindertageseinrichtungen bei der Entwicklung und Fortschreibung der Einrichtungskonzeptionen. Sie erheben jährlich den Fortbildungsbedarf der pädagogischen Fachkräfte und erstellen auf dieser Grundlage ein wohnortnahes Fortbildungsangebot für die Erzieher*innen in Form eines jährlich erscheinenden Fortbildungskataloges. Darüber hinaus evaluieren sie in den Kindertagesstätten, die sich bisher keiner externen Qualitätsüberprüfung unterziehen (konnten), anhand eines anerkannten Instrumentes, ausgewählte Aspekte der Einrichtungsqualität. Anhand der Ergebnisse erhält der Träger anschließend einen Qualitätsentwicklungsbericht mit Vorschlägen zur Qualitätsverbesserung.

  • Darüber hinaus wirken die Praxisberaterinnen in Betriebserlaubnisverfahren der Erlaubnisbehörde des Landes mit und beraten Erziehungsberechtigte zur Inanspruchnahme von geeigneten Kindertagesbetreuungsangeboten. Des Weiteren wirken sie bei der fachlichen Anleitung und Begleitung von Landesprojekten mit, wie beispielsweise dem Landesprogramm „Kiez-Kita“.

Anmeldung zur Forbildung