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Datum: 10.04.2024

Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde des Landkreises Uckermark

Anhörungsverfahren zum geplanten Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Hardenbeck sowie Durchführung eines diesbezüglichen Erörterungstermins

Es ist beabsichtigt, zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Hardenbeck des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Westuckermark (ZVWU), ein Wasserschutzgebiet festzusetzen.

Das geplante Wasserschutzgebiet liegt in der amtsfreien Gemeinde Boitzenburger Land.

Von der Unterschutzstellung sind folgende Gemarkungen teilweise betroffen:

  • Gemarkung Hardenbeck: Flur 1, 2 und 3

Durch die Schutzbestimmungen der Verordnung sollen bestimmte Handlungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen und zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet werden.

Die anliegend abgebildete Karte dient lediglich der Übersicht. Der Entwurf der Verordnung und die dazu gehörenden genauen Karten werden vom 10. April 2024 bis einschließlich 12. Mai 2024 beim Landwirtschafts- und Umweltamt des Landkreises Uckermark, Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau, sowie bei der Gemeindeverwaltung Boitzenburger Land, Templiner Str. 17 in 17268 Boitzenburger Land während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.

In den Verordnungsentwurf und die dazugehörenden Karten kann jedermann während der Sprechzeiten oder nach Terminvereinbarung Einsicht nehmen.

Beim Landkreis Uckermark während der allgemeinen Sprechzeiten:

  • Montag, Dienstag, Donnerstag von 08.00 – 12.00 Uhr sowie
  • Dienstag von 13.00 – 17.00 Uhr und Freitag von 08.00 – 11.30 Uhr
  • sowie nach Terminvereinbarung unter Tel: 03984 70-1168.

Um kurzfristige telefonische Ankündigung wird gebeten.

In der Gemeindeverwaltung Boitzenburger Land, Templiner Str. 17 in 17268 Boitzenburger Land während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

  • Di: 8.00 Uhr – 11.30 Uhr und 13.00 Uhr – 17.30 Uhr
  • Do: 8.00 Uhr – 11.30 Uhr und 13.00 Uhr – 15.30 Uhr

Um kurzfristige telefonische Ankündigung unter Tel: 039889-61430 wird gebeten.

Vom 10. April bis einschließlich 27. Mai 2024 kann jedermann Einwendungen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der unteren Wasserbehörde Uckermark Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau vorbringen.

Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen müssen den Namen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Bedenken und Anregungen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten.

Am Mittwoch, den 12. Juni 2024, um 17 Uhr, findet im Saal des Marstall Boitzenburg in der Templiner Str. 5 in 17268 Boitzenburg, eine mündliche Erörterung zur geplanten Festsetzung des Wasserschutzgebietes Hardenbeck statt.

Der Erörterungstermin dient dem Zweck, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu besprechen. Dabei wird den Personen, die fristgemäß Einwendungen vorgebracht haben, die Möglichkeit eingeräumt, zur Schutzgebietsausweisung Stellung zu nehmen und Fragen zu stellen.

An dem Erörterungstermin kann jeder Betroffene teilnehmen.

Anlage: Übersichtskarte der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Hardenbeck (Darstellung nicht maßstäblich).

Karina Dörk
Landrätin

Quelle: Landkreis Uckermark