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Kreisausbildung

Im Rahmen der weiterführenden Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen werden durch den Landkreis Uckermark die folgenden Lehrgänge angeboten:

Atemschutzgeräteträger (25 h)

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ abgeschlossen sein.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.

Maschinist für Löschfahrzeuge (35 h)

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Maschinisten“ abgeschlossen sein.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen - mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen - und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.

Sprechfunker (16 h)

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.

Truppführer (35 h)

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung, die Ausbildung zum Sprechfunker sowie min. zwei Jahre aktiver Dienst in der Feuerwehr.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel.

Grundtätigkeiten Technische Hilfe (35 h)

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größeren Umfanges.

Führungsausbildung

Ziel der Fortbildung ist die Erhaltung der Qualifikation in der jeweiligen Verwendung.

Fahrsicherheitstraining

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Maschinist für Löschfahrzeuge und der Besitz der jeweils erforderlichen Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Feuerwehrfahrzeuges unter Einsatzbedingungen. Bei speziellen Fahrsicherheitstrainings werden theoretische Kenntnisse über die Fahrphysik und insbesondere praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, um auch in schwierigen Verkehrssituationen richtig reagieren zu können.

Brandübungscontainer (3 h)

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger, das Vorliegen einer gültigen G 26/3 sowie eine absolvierte Belastungsübung in der Atemschutzübungsanlage innerhalb eines Jahres.

Ziel der Ausbildung ist das Absolvieren eines einsatznahen Trainings in einer Brandübungsanlage unter körperlicher und psychischer Belastung.

Multiplikatoren Atemschutznotfalltraining (8 h)

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger, die Ausbildung zum Sprechfunker sowie eine absolvierte Übung im Brandcontainer.

Ziel der Ausbildung ist es, die Lehrgangsteilnehmer als Multiplikatoren zu qualifizieren, um Feuerwehrangehörige selbstständig im Rahmen von Standortausbildungen zum richtigen Verhalten bei Atemschutznotfällen schulen zu können. Hierzu gehört die Sensibilisierung des Verhaltens in Notfallsituationen von in Not geratenen Atemschutzgeräteträgern, das Erlernen der Vorgehensweise des Sicherheitstrupps, das Beherrschen der Rettungsausrüstung und das Anwenden der Rettungsmethoden.

Gefahren an Fahrzeugen mit alternativen Antrieben (8 h)

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Truppführer sowie der Lehrgang Technische Hilfeleistung.

Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung von Kenntnissen über die Gefahren und taktischen Grundsätze, die bei Einsätzen zur Brandbekämpfung oder technischen Hilfeleistung bei Kraftfahrzeugen mit alternativen Antrieben, wie beispielsweise Erdgas-, Flüssiggas, Elektro- oder Wasserstoffantrieb, berücksichtigt werden müssen.