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Vorbeugender Brandschutz

Die Brandschutzdienststelle wird insbesondere nach dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) i.V.m. der Brandverhütungsschauverordnung (BrVSchV) tätig. Sie begeht in regelmäßigen Abständen baulichen Anlagen, die eine erhöhte Brand- oder Explosionsgefährdung aufweisen oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion eine große Anzahl von Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet wären.

Außerdem werden:

  • Stellungnahmen hinsichtlich des abwehrenden Brandschutzes im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens und als Träger öffentlicher Belange erarbeitet,
  • Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und Brandschutzordnungen nach DIN 14096 mit den Fachplanern abgestimmt und freigegeben,
  • Freigaben zur Anordnung von Feuerwehrschlüsseldepots erteilt sowie der Einbau der Landkreisschließung vorgenommen sowie
  • Anleiterproben bei unklarer Rettungswegsituation über die Geräte der Feuerwehr initiiert.