Führerschein umtauschen
Bis zum 19.01.2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Für den Umtausch gelten gestaffelte Fristen.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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Vor 1953 |
19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 |
19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 |
19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 |
19. Januar 2024 |
1971 oder später |
19. Januar 2025 |
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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1999 bis 2001 |
19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 |
19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 |
19. Januar 2028 |
2008 |
19. Januar 2029 |
2009 |
19. Januar 2030 |
2010 |
19. Januar 2031 |
2011 |
19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 |
19. Januar 2033 |
* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Erforderliche Unterlagen
Beim Führerscheinumtausch handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.
Für den Umtausch des Führerscheins ist die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Bei der Beantragung sind
- ein gültiger Personalausweis
- ein biometrisches Passfoto sowie
- der aktuelle Führerschein
vorzulegen.
Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich
Ehemalige Berlinerinnen und Berliner können unter dem Serviceportal der Fahrerlaubnisbehörde Berlin die Dienstleistung "Fahrerlaubnis - Karteikartenabschrift" mit der Möglichkeit der Online-Abwicklung unter https://service.berlin.de/dienstleistung/121596/ nutzen.
Unter diesem Link kann die Karteikartenabschrift bequem (ohne Mail oder Fax) rund um die Uhr und an 365 Tagen bei der Fahrerlaubnisbehörde Berlin beantragt werden.
Kosten (Gebühren, Auslagen,etc.)
Die Gebühr für den Führerscheinumtausch beträgt 30,39 Euro und beinhaltet den Direktversand des Kartenführerscheins direkt von der Bundesdruckerei nach Hause.
Fristen
Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Mit der Befristung sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.
Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss bei einer Verkehrskontrolle mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen. Auch im Ausland kann es mit alten Führerscheinen zu Problemen kommen.
Öffnungszeiten Fahrerlaubnisbehörde Prenzlau
In der Fahrerlaubnisbehörde Prenzlau erfolgt der Umtausch der Führerscheine ohne Terminvereinbarung zu den folgenden Öffnungszeiten:
Wochentag |
Öffnungszeiten |
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Montag |
08.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag |
08.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch |
geschlossen |
Donnerstag |
08.00 - 12.00 Uhr |
Freitag |
08.00 - 11.30 Uhr |
Für Fragen zum Umtausch der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine stehen die Sachbearbeiter der Fahrerlaubnisbehörde unter der Telefonnummer 03984 70 3737 gerne zur Verfügung.
Wir bitten um Verständnis, dass insbesondere während der Sprechzeiten die telefonische Erreichbarkeit der Sachbearbeiter der Fahrerlaubnisbehörde auf Grund des aktuell hohen Bürgeraufkommens stark eingeschränkt ist.
Online-Termin buchen
In den Außenstellen der Fahrerlaubnisbehörde in Angermünde, Schwedt/Oder und Templin erfolgt derzeit ausschließlich der Umtausch der Führerscheine und nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Hierfür nutzen Sie bitte die Online-Terminbuchung.