Inhalt
Datum: 03.01.2023

ASP-Bekämpfung: Bachenprämie wird verlängert

Die Anstrengungen, das Seuchengeschehen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg und damit auch für die westlicheren Bundesländer einzudämmen, halten seit nunmehr über zwei Jahre an. Eine intensive Schwarzwildbejagung ist neben den Bekämpfungsmaßnahmennach dem Tierseuchenrecht das wichtigste Mittel im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz verlängert deshalb die Bachenprämie für ein weiteres Jagdjahr (2022/2023) in den ASP-Sperrzonen I und II ohne weiße Zonen.

Der Erlegung von sogenannten Zuwachsträgern, also dem weiblichen, geschlechtsreifen Schwarzwild, kommt eine besondere Bedeutung zu, um das Ausbreitungsrisiko zu senken. Aus diesem Grund fördert das Agrar-Umweltministerium die Erlegung von weiblichem Schwarzwild im Rahmen der Bachenprämie auch in diesem Jagdjahr. Nur wenn die Zahl der reproduktionsfähigen Tiere langfristig dezimiert wird, können die Schwarzwildbestände auf einem geringen Niveau gehalten werden. Dadurch können die Zahlen von Direktinfektionen von Tier zu Tier minimiert und mögliche neue Ausbrüche beherrschbarer gemacht werden.

Die Bachenprämie in Höhe von 80 Euro pro Stück wird in den Sperrzonen I und II ohne weiße Zonen in den von der ASP betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten für jedes erlegte weibliche Stück Schwarzwild der Altersklasse 1 und 2 gewährt. Anträge können die Jagdausübungsberechtigten des jeweiligen Jagdbezirks stellen und müssen zum Jagdjahresende, spätestens aber am 30. April 2023, bei der zuständigen unteren Jagdbehörde eingereicht werden. Voraussetzung für die Bewilligung der Prämien sind fristgerecht und vollständig eingereichte Antragsunterlagen sowie die vollständige Erfassung der Jagdstrecke im Rahmen der jährlichen Jagdstatistikmeldung über das Onlineportal „Jagdstatistik Brandenburg“.

Im Vorjahresjagdjahr 2021/2022 gewährte das Agrar-Umweltministerium die Bachenprämie im gesamten Land Brandenburg ungeachtet der Betroffenheit durch die ASP. 1.235 Jagdausübungsberechtigte reichten ihre Anträge auf Gewährung einer Bachenprämie bei den unteren Jagdbehörden ein. Genehmigt und ausgezahlt wurden die Prämien für 9.698 erlegte weibliche Stück Schwarzwild – davon entfielen 25 Prozent auf die Bachen der Altersklasse 2 (< 1 Jahr) – mit einer Gesamtsumme in Höhe von 776.480 Euro.

Nachdem das Landwirtschaftsministerium vier Jahre in Folge die Erlegung von Schwarzwild im Land Brandenburg flächendeckend gefördert hat, richtet das Ressort den Fokus nun auf die regional sensiblen Bereiche des ASP-Geschehens.
Neben der Bachenprämie gab das Landwirtschaftsministerium im Jagdjahr 2021/2022 weitere Prämiengelder für die Abgabe von erlegtem, nicht vermarktungsfähigen Schwarzwild jeden Geschlechts und Alters aus den Sperrzonen I und II ohne weiße Zonen aus. 64 Antragstellende erhielten Prämiengelder für insgesamt 184 Stück Schwarzwild in Höhe von 13.270 Euro. Diese Abgabeprämie wirdebenfalls im Jagdjahr 2022/23 fortgeführt.

Die gesamte Fördersumme des Agrar-Umweltressorts für die Erlegung von Schwarzwild im Rahmen der ASP-Bekämpfung betrugim vergangenen Jagdjahr 789.750 Euro.

Das Antragsformular und Erlass des MLUK zur Bachenprämie finden Sie hier: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/landwirtschaft/jagd/afrikanische-schweinepest/

Onlineportal Jagdstatistik Brandenburg: https://jagdstatistik-online.brandenburg.de/APO/BB/

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz