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Datum: 10.04.2024

Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde des Landkreises Uckermark

Anhörungsverfahren zum geplanten Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Falkenhagen sowie Durchführung eines diesbezüglichen Erörterungstermins

Es ist beabsichtigt, zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Falkenhagen des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes und (NUWA) ein Wasserschutzgebiet festzusetzen.

Das geplante Wasserschutzgebiet liegt in der Gemeinde Falkenhagen (Gemeinde Nordwestuckermark).

Von der Unterschutzstellung sind folgende Gemarkungen ganz oder teilweise betroffen:

  • Falkenhagen, Flur 1, 2, 4
  • Schapow, Flur 1,
  • Rittgarten Flur 1
  • Wittstock, Flur 1,

Durch die Schutzbestimmungen der Verordnung sollen bestimmte Handlungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen und zur Vornahme bestimmter
Handlungen verpflichtet werden.

Die anliegend abgebildete Karte dient lediglich der Übersicht.

Der Entwurf der Verordnung und die dazu gehörenden genauen Karten werden vom 10.04.2024 bis einschließlich 12.05.2024 beim Landwirtschafts- und Umweltamt des Landkreises Uckermark, Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau sowie in der Gemeinde Nordwestuckermark, Raum 013, Amtsstr. 8, 17291 Nordwestuckermark OT Schönermark öffentlich ausgelegt.

In den Verordnungsentwurf und die dazugehörenden Karten kann jedermann während der Sprechzeiten oder nach Terminvereinbarung Einsicht nehmen.

Beim Landkreis Uckermark während der allgemeinen Sprechzeiten

  • Montag, Dienstag, Donnerstag von 08.00 – 12.00 Uhr
  • sowie Dienstag von 13.00 – 17.00 Uhr und Freitag von 08.00 – 11.30 Uhr
  • sowie nach Terminvereinbarung unter der Tel: 03984 70-1168.

Bei der Gemeinde Nordwestuckermark während der allgemeinen Sprechzeiten

  • Dienstag und Mittwoch von 09.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag von 13.00 – 18.00 Uhr.

Vom 10.04.2024 bis einschließlich 27.05.2024 kann jedermann Einwendungen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der unteren Wasserbehörde Uckermark, Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau vorbringen.

Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen müssen den Namen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Bedenken und Anregungen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten.

Am 18.06.2024 um 17 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus des Ortsteils Falkenhagen, Gemeinde Nordwestuckermark eine mündliche Erörterung zur geplanten Festsetzung des Wasserschutzgebietes Falkenhagen statt.

Der Erörterungstermin dient dem Zweck, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu besprechen. Dabei wird den Personen, die fristgemäß Einwendungen vorgebracht haben, die Möglichkeit eingeräumt, zur Schutzgebietsausweisung Stellung zu nehmen und Fragen zu stellen.

An dem Erörterungstermin kann jeder Betroffene teilnehmen.

Anlage: Übersichtskarte der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Falkenhagen (Darstellung nicht maßstäblich).

Gez. Karina Dörk
Landrätin

Quelle: Landkreis Uckermark