Inhalt
Datum: 14.02.2024

Brandenburgische Düngeverordnung - Änderungen ab 2024

Durch Verordnung vom 08. Januar 2024 wurde die Brandenburgische Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung in belasteten Gebieten (BbgDüV) geändert. Insbesondere Landwirtschaftsbetriebe, die Düngemittel einsetzen, werden gebeten, sich zur Betroffenheit und zu den Regelungen zu informieren.

Neu ist die Anlage 1 zur Verordnung, die eine Feldblockliste zur Nitratkulisse (auch als „belastete“ oder „rote“ Gebiete bezeichnet) ausweist.

Die bislang bereits nach Bundes- und Landes-Düngeverordnung einzuhaltenden Maßnahmen wurden nicht überarbeitet und gelten unverändert weiter. Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) informiert über die einzuhaltenden Maßnahmen auf seiner Homepage: Rubrik Bodenschutz und Düngung.

Landwirtschaftsbetriebe können sich über das Feldblockkataster des Landes Brandenburg zu den betroffenen Flächen informieren (bitte das Thema „Düngeverordnung“ aktivieren).

Link zum Feldblockkataster

oder den Datensatz unter folgender Adresse herunterladen: https://geobroker.geobasis-bb.de/

Quelle: Landkreis Uckermark