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Datum: 14.02.2024

Düngung im Frühjahr - Bodenverhältnisse beachten

Am 01. Februar endet für viele Flächen der Verbotszeitraum zur Anwendung von stickstoffhaltigen Düngemitteln. Entsprechend den Vorgaben des Düngegesetzes sind Nährstoffe ressourceneffizient und so einzusetzen, dass Nährstoffverluste in die Umwelt so weit wie möglich vermieden werden.

Grundsätzlich dürfen gem. § 5 Abs. 1 der Düngeverordnung alle stickstoff- und phosphathaltige Düngemittel, worunter neben Mineraldüngern auch u. a. Gülle, Jauche, Gärreste, Mist und Kompost fallen, nur auf aufnahmefähigen Böden ausgebracht werden. Das bedeutet, dass die Ausbringung auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Flächen verboten ist. Die Regelung gilt für Grünland und Ackerland gleichermaßen und soll verhindern, dass Nährstoffe abgeschwemmt werden. Sie greift unabhängig von der Höhe des Gehaltes an Stickstoff oder Phosphor.

Die Europäische Kommission hat im Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung der Nitrat-Richtlinie durchgesetzt, dass auf gefrorenem Boden keine Düngung erfolgen darf, auch wenn der Boden in den Mittagsstunden auftaut. Ausschlaggebend ist der Bodenzustand zum Aufbringungszeitpunkt, nicht ein ggf. nachträgliches Auftauen. Ein nach dem Aufbringen einsetzender Frost ist unschädlich. Raureif auf der Grünlandnarbe stellt kein Problem dar, solange der Frost den Boden noch nicht erreicht hat, die Bodenoberfläche also noch frostfrei ist. Ausnahmemöglichkeiten für Düngungsmaßnahmen auf Frost existieren im Düngerecht nicht. Der Betriebsinhaber sollte sich im Zweifelsfall mittels Wetterdaten zum Beispiel aus den agrarmetereologischen Daten des Deutschen Wetterdienstes vergewissern und ggf. Nachweise zur Frostfreiheit einholen.

Auch das Aufbringungsverbot für schneebedeckte Flächen wird in der Praxis unterschiedlich gesehen, sodass an dieser Stelle darauf hingewiesen wird, dass auch teilbedeckte Flächen, z. B. in schattigen Lagen oder Senken, von der Düngung zwingend auszunehmen sind.

Quelle: Landkreis Uckermark