Inhalt
Datum: 12.04.2024

Landkreis gestattet vorläufig, Schalenwild ohne Abschussplan zu bejagen

Die eingereichten Abschusspläne für das Jahr 2024 konnten aus technischen Gründen noch nicht vollständig bearbeitet werden.

Deshalb gestattet die untere Jagdbehörde Jagdausübungsberechtigten, die ihren Abschussplan fristgerecht eingereicht haben, Rot- und Damwild zu bejagen. Freigegeben sind Schmalspießer und Schmaltiere.

Rehböcke und Schmalrehe, für die kein Abschussplan erforderlich ist, dürfen ab dem 16.04.2024 ebenfalls erlegt werden.

Diese Ausnahmegenehmigung gilt vorläufig, denn das Vorliegen eines von der unteren Jagdbehörde bestätigten oder festgesetzten Abschussplanes ist zwingende Voraussetzung für die Jagd. Die Bejagung ohne Vorliegen eines Abschussplanes stellt grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar. Nur die Bejagung von Schwarzwild ist vor der Abschussplanbestätigung zulässig.

Quelle: Landkreis Uckermark