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Datum: 23.02.2024

Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz der Hausgeflügelbestände

im Landkreis Uckermark vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest (hochpathogenes aviäres Influenza-Virus)

Aufgrund der Anordnung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 14.09.2023 über zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Geflügelpest und aufgrund von Geflügelpestausbrüchen im Land Brandenburg hat die Landrätin gemäß der Verordnung (EU) 2016/429, der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 und 2 der Viehverkehrsverordnung, § 7 Abs. 5 und § 14a der Geflügelpest-Verordnung nachfolgende Maßnahmen angeordnet:

Quelle: Landkreis Uckermark