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Datum: 21.09.2023

5. Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung

zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen vom 20.09.2021

Aufgrund der Zustimmung des MSGIV vom 05.09.2023 zum Antrag des Landkreises Uckermark zur Aufhebung des Kerngebietes, welches um den Fundort eines ASP-infizierten Wildschweins mit der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 20.09.2021 festgelegt wurde, ordnet die Landrätin gemäß der Verordnung (EU) 2016/429, der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 i. V. m. § 14d Abs. 2, 2a und 2b und § 24 Abs. 5 der Schweinepest-Verordnung Folgendes an:

Quelle: Landkreis Uckermark