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Denkmalplaketten

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Denkmalplakette, Landkreis Uckermark

Sicher werden Sie schon das ein oder andere blau-weiße Schild an Gebäuden oder baulichen Anlagen gesehen haben, mit denen die Denkmale gekennzeichnet werden.

Bereits zu DDR-Zeiten gab es Denkmalplaketten. Ihre Gestaltung geht auf das Emblem der Haager Konvention von 1954 zurück, die für den Fall von Kriegen oder bewaffneten Konflikten die Kennzeichnung geschützten Kulturguts vorsah, um dieses zu schützen.

Gemäß § 15 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes sollen Denkmale gekennzeichnet werden. Noch immer steht jedoch ein Großteil der Denkmale ohne die auf ihren Schutzstatus hinweisenden Erkennungszeichen.

Der Landkreis Uckermark hat in der Emailliermanufaktur zu Angermünde GmbH Denkmalplaketten im Format 10 x 10 cm anfertigen lassen, die den alten Plaketten ähneln.

Zusätzlich zu dem bereits bekannten Schild für Baudenkmale wurde auch für Bodendenkmale eine Plakette entworfen und hergestellt.

Die Landrätin überreicht Denkmaleigentümern die Plakette kostenlos, weil diese als Anerkennung und als Dank für die Pflege und denkmalgerechte Instandsetzung verstanden werden soll.
Denkmaleigentümer können bei der unteren Denkmalschutzbehörde eine solche Plakette für ihr Denkmal formlos beantragen.