Bau-, technische, bewegliche Denkmale
Im Landkreis Uckermark werden derzeit knapp 1.000 Denkmalpositionen in der Denkmalliste des Landes Brandenburg geführt.
Nach dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz kann die geschichtliche, wissenschaftliche, technische, künstlerische, städtebauliche oder volkskundliche Bedeutung Grund für die Unterschutzstellung sein.
Denkmale wurden aufgrund dieser Bedeutungskriterien entweder als Bau-, technisches oder bewegliches Denkmal unter Schutz gestellt. Sie können unterschiedlicher Art und Nutzung sein.
Die Prüfung und Feststellung des Denkmalwerts obliegt dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum (BLDAM).
Hier einige ausgewählte Beispiele:
Baudenkmale
bauliche Anlagen oder Teile solcher Anlagen
Das Inventar ist, soweit es mit dem Denkmal eine Einheit von Denkmalwert bildet, Teil desselben.
Kirchen, Klöster, Klosterruinen, wüste Kirchen, Pfarrhäuser
Gutsanlagen, Guts- und Herrenhäuser
Stadtbefestigungsanlagen, Burganlagen
Wohnhäuser, Geschäftshäuser
Wirtschaftsgebäude: Stallanlagen, Scheunen, Speicher, Spritzenhäuser, Schmieden
Kriegerdenkmale, Meilensteine, Grabanlagen/-steine
Technische Denkmale
technische Anlagen oder Teile solcher Anlagen
Mühlen, Bahnanlagen mit Bahnhöfen, Verkehrswege (Pflasterstraßen)
Gollmitz, Wassermühle
Bewegliche Denkmale
- bewegliche Sachen, Sammlungen oder sonstige Mehrheiten beweglicher Sachen
- Ausstattung in Kirchen