Inhalt
Datum: 01.03.2024

Aktuelle Waldbrandgefahrenstufen

Brandenburg verfügt über eine Waldfläche von rund 1,1 Millionen Hektar (37 Prozent der Landesfläche). In Anbetracht der extrem hohen Brandgefahr sollte alles unterlassen werden, was zu einem Brand im Wald und in der Feldflur führen könnte. Der kleinste Funke kann eine Katastrophe auslösen. Menschliches Handeln verursacht mehr als 90 Prozent aller Waldbrände mit bis zu 99 Prozent der Waldbrandschadflächen. Blitze sind die einzige "natürliche" Ursache für das Entstehen von Waldbränden.

Beachten Sie das absolute Verbot von Feuer
Kein Grillen oder Lagerfeuer im Wald oder in Waldnähe, auch nicht an Ufern von Waldseen. Das ist in Paragraph 23 des Landeswaldgesetzes geregelt.

Im Wald gilt ganzjährig ein Rauchverbot
Nicht Rauchen und keine Zigaretten wegwerfen, auch nicht bei Fahren über öffentliche Straßen, die durch Wälder führen.

Zufahrten zu Wäldern sind immer frei zuhalten
Nicht mit dem Fahrzeug in Waldeinfahrten parken. Dies sind Zufahrten für Feuerwehr und Rettungs- dienst! Das Auto nicht auf trockenem Gras und nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abstellen.

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4
kann die Forstbehörde den Wald sperren, wenn es zum Schutz des Waldes oder der Bürger nötig. Davon wird jedoch nur im Ausnahmefall Gebrauch gemacht, da jeder Bürger mit einem Handy Brände unverzüglich melden kann

Die Regelungen des Waldgesetztes zum Betreten und Befahren sowie der Umgang mit Feuer gelten unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe. Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich aus den jeweils geltenden Waldbrandgefahrenstufen keine zusätzlichen Einschränkungen oder Verbote.

90 Prozent aller Waldbrände sind auf menschliches Handeln zurückzuführen. Jeder, der sich im Wald aufhält, sollte deshalb alles unterlassen, was zu einem Brand führen könnte. Unter anderem auch, um für die aktuelle Gefahrensituation zu sensibilisieren, werden Waldbrandgefahrenstufen veröffentlicht.

Downloads

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz