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Datum: 20.03.2024

Afrikanische Schweinepest - Seuchengefahr trotz großer Erfolge bei der Bekämpfung weiterhin hoch

Nachdem das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) am 29.02.2024 die Aufhebung von nahezu 2.000 km² Restriktionszonen in den Landkreisen Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree sowie Frankfurt (Oder) bekannt gab, atmete eine Vielzahl von Schweinehaltern, Landwirten, Jägern und Tierseuchenbekämpfern gleichermaßen auf. Bedeutete dies doch, dass nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg im Jahr 2020 die tückische Tierseuche auf diesen Flächen als getilgt gilt und u. a. bisherige Beschränkungen für Schweinehalter und Jäger wegfallen und mit der Öffnung und dem Rückbau von Zäunen außerhalb des ASP-Schutzkorridors begonnen werden kann.
Das landesweite Konzept der Seuchenbekämpfung funktioniert, regelmäßige Fallwildsuchen, eine intensive Bejagung von Schwarzwild und dessen deutliche Reduzierung, Einschränkungen in der Landwirtschaft sowie der Bau von ASP-Abwehrzäunen, all dies führt zu dem Erfolg.

In der Uckermark gab es 2021 den ersten bestätigten ASP-Fall. Deshalb ist eine Rücknahme der Restriktionszonen auch frühestens im Oktober 2024 möglich – vorausgesetzt, dass bis dahin keine weiteren positiven Fälle im Schwarzwild- oder Haustierbestand auftreten. Hier könnten dann die Sperrzonen I und II, die mit insgesamt 826 km² immerhin fast ein Drittel der gesamten Fläche des Landkreises umfassen, zurückgenommen werden.

Von Restriktionen betroffen wären dann lediglich die Flächen des sogenannten ASP-Schutzkorridors, dem wichtigsten Stützpfeiler der ASP-Bekämpfung. Hierzu wurden in Brandenburg auf 260 Kilometern Länge entlang der deutsch-polnischen Grenze zwei Festzäune im Abstand zwischen 500 und 3.000 Metern errichtet, die von Schwarzwild nicht überwunden werden und nachweislich die Trennung von verseuchten und seuchenfreien Gebieten gewährleisten können.

Um die erneute Einwanderung infizierter Wildschweine aus Polen dauerhaft zu verhindern, ist ein Rückbau dieser Zäune landesweit auch in naher Zukunft nicht vorgesehen. Die Seuchensituation in Polen ist nicht unter Kontrolle, im grenznahen Raum gibt es weiterhin zahlreiche positive Fälle, wie die beigefügte Karte zeigt.

Es ist in allen Landkreisen Brandenburgs von großer Bedeutung, die Wirkung dieser zwei Zaunanlagen aufrechtzuerhalten. Der Landkreis Uckermark appelliert daher an alle Spaziergänger, Jäger, Nutzer und Landwirte im Nationalpark Unteres Odertal, die zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) errichteten Anlagen nicht zu beschädigen und die Tore der Schutzzäune auch weiterhin geschlossen zu halten. Nur so lässt sich die Barrierewirkung des Schutzkorridors entlang der Oder erfolgreich aufrechterhalten.

Ein einziges infiziertes Schwein kann in der recht dichten Schwarzwildpopulation der Uckermark und Brandenburgs einen erneuten Seuchenausbruch verursachen, viele Jahre Tierseuchenbekämpfung zunichte machen und die Normalisierung insbesondere für Tierhalter, Landwirte und Jäger in weite Ferne rücken lassen.

Selbst ohne einen erneuten Seuchenausbruch bedarf es auf Jahre hinaus großer Anstrengungen, dem Seuchendruck aus Polen standzuhalten und hiesige Schwarzwild- und Haustierbestände zu schützen. Dieses Ziel ist nur bei Beachtung der oben genannten Hinweise und einer weiteren guten Zusammenarbeit aller Akteure erreichbar.

Quelle: Landkreis Uckermark