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Datum: 22.03.2024

Ausnahmegenehmigung für ukrainische Fahrzeuge verlängert

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und die Länder haben sich darauf verständigt, das Ausnahmegenehmigungsverfahren zur Zulassungspflicht ukrainischer Fahrzeuge zu verlängern. Das Verfahren wird in Brandenburg seit dem 01. Juli 2023 angewendet und war ursprünglich bis zum 31. März 2024 befristet. Es wird nun um weitere 6 Monate bis zum 30. September 2024 verlängert.

In dem Ausnahmegenehmigungsverfahren können anerkannte ukrainische Flüchtlinge, die erklären, nicht dauerhaft in Deutschland bleiben zu wollen, für ihre Autos eine befristete Ausnahmegenehmigung bekommen. Dafür müssen sie gültige Zulassungspapiere, eine entsprechende Fahrzeugversicherung und eine Bescheinigung über eine positive Sicherheitsuntersuchung nachweisen können. Anerkannte Flüchtlinge mit einem aktuellen Aufenthaltstitel beziehungsweise einer aktuellen Aufenthaltserlaubnis können beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) einen entsprechenden Antrag stellen.

Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung (in der Regel eine Grenzversicherung oder grüne Versicherungskarte) und einer positiv abgeschlossenen Verkehrssicherheitsuntersuchung des Kraftfahrzeuges von einer technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation wie TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ. Dem Antrag sind auch gültige Zulassungspapiere beizufügen, die zum internationalen Verkehr berechtigen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des LBV.

Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung