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Datum: 23.04.2024

Länger lehren – zu guten Bedingungen

Das Bildungsministerium will lebensälteren Lehrkräften attraktive Alternativen zum Ruhestand bieten. Aufbauend auf das Maßnahmenpaket von Land und Gewerkschaften aus dem Herbst 2023, haben das Ministerium und der Hauptpersonalrat eine Dienstvereinbarung mit finanziellen Anreizen für Lehrerinnen und Lehrer unterzeichnet. Sie gilt ab dem Schuljahr 2024/2025 und enthält zusätzliche Hinzuverdienstmöglichkeiten für Lehrkräfte, die ihren Ruhestand hinausschieben. Ziel ist es, mehr Unterricht in Brandenburg möglich zu machen. Dafür werden Zulagen bis zu 10.800 Euro jährlich angeboten, um Lehrkräfte länger für die Schülerinnen und Schüler zu binden.

Die Dienstvereinbarung richtet sich an alle Lehrkräfte, die geplant haben, vorzeitig in den Ruhestand zu wechseln, oder die absehbar die Regelaltersgrenze erreichen. Dies gilt gleichermaßen für angestellte und verbeamtete Lehrkräfte – auch im Seiteneinstieg – mit Lehramtsbefähigung, mit dem beruflichen Abschluss als Meisterin oder Meister oder mit staatlich anerkanntem sonderpädagogischen Abschluss sowie für Lehrkräfte, die nach anderen Voraussetzungen in die Entgeltordnung Lehrkräfte eingruppiert sind (Personalbindungszulage). Wichtige Voraussetzung ist, dass sie ihren jeweiligen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand oder ihr angekündigtes Ausscheiden für mindestens ein halbes Schuljahr zurückziehen.

Die monatlich zusätzlich ausgezahlte Summe steigt mit der Zeitspanne, in der eine Lehrkraft länger im Schuldienst verbleibt: 700 Euro für das erste und zweite Schulhalbjahr, 800 Euro für das dritte und vierte Schulhalbjahr sowie 900 Euro ab dem fünften Schulhalbjahr in Vollzeitbeschäftigung. Wer den Wechsel in die reguläre Rente oder Pension hinausschiebt, erhält ab Erreichen der Regelaltersgrenze zusätzlich 900 Euro monatlich. Die Entscheidung über die Gewährung einer Zulage bzw. eines Sonderzuschlags trifft das zuständige staatliche Schulamt. Das Verfahren dafür wird so einfach wie möglich gestaltet.

Über diese Dienstvereinbarung hinaus gibt es für Lehrkräfte weitere Angebote, die ebenfalls mit dem 1. August 2024 wirksam werden. So hat das Land Brandenburg die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Lehrkräfte, die bereits im Ruhestand sind und in den Schuldienst zurückkehren, deutlich verbessert (Brandenburgisches Beamtenversorungsgesetz). Die geleisteten Stunden werden voll bezahlt und nicht auf die Pension angerechnet. Weiterhin erhalten alle Lehrkräfte für freiwillige Zusatzstunden über ihre Pflichtstundenzahl hinaus eine Ausgleichszahlung. Jede Zusatzstunde wird voll vergütet, ohne als Mehrarbeit angerechnet zu werden. Die Regelung ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2030. Die Landesregierung hat außerdem zugesichert, die Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte bis zum 30. Juni 2025 nicht zu verändern.

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport