Sozialamt Uckermark
Das Sozialamt Uckermark bietet Beratung und individuelle Hilfen an, wenn sich Menschen in schwierigen oder besonderen sozialen Lebenslagen befinden. Mit seiner Arbeit unterstützt das Sozialamt als letztes "Auffangnetz" bei sozialen Hilfebedarfen bzw. Notlagen und sichert das sozialstaatliche Existenzminimum.
Es erbringt Leistungen für diejenigen Personen und Haushalte, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können und auch keine (ausreichenden) Ansprüche aus vorgelagerten Versicherungs- und Versorgungssystemen (z. B. Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Leistungen der Krankenkassen, Leistungen Pflegekassen) haben.
Aktuelle Informationen
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Datum: 31.03.2023
Sozialministerin Nonnemacher eröffnet digitales Bürgerbüro in Lychen
Pflegeberatung, Sozialberatung zum Thema Pflege oder zu Leistungen des Sozialamtes werden künftig auch im neuen digitalen Bürgerbüro in Lychen angeboten. Die Einrichtung ... Mehr
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Datum: 30.03.2023
Digitaler Bürgerservice LISA erweitert Standorte
Die moderne Art der Verwaltungskommunikation steht nun auch im südlichen Teil der Uckermark bereit. In Gramzow und Angermünde feierten am 29. und ... Mehr
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Datum: 24.03.2023
Zweites Digitales Bürgerbüro in Gartz (Oder) eröffnet
Der nordöstlichste Zipfel der Uckermark wurde heute mit einem Digitalen Bürgerbüro an zentrale Dienstleistungen der Kreisverwaltung und der AOK Nordost angeschlossen. ... Mehr
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Datum: 23.03.2023
Erstes digitales Bürgerbüro Brandenburgs in Templin eröffnet
Der Landkreis Uckermark hat gemeinsam mit seinem Kooperationspartner, der AOK Nordost, heute in Templin sein erstes von fünf Digitalen Bürgerbüros in ... Mehr
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Datum: 04.08.2022
Termine online anfragen
Bürger, die im Alltag schnell und unkompliziert Kontakt zum Sozialamt aufnehmen möchten, haben mit der neuen Terminanfragemaske nun eine weitere Möglichkeit. ... Mehr
Aufgaben/Leistungen
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Sozialhilfe für bedürftige Menschen
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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
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Wohngeld
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Hilfen für Asylsuchende
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Hilfen für Blinde und Gehörlose nach Landespflegegeldgesetz
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Pflegestützpunkt Uckermark