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Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Die Leistung umfasst

  • die Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe,
  • die Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Behinderungen bzw. für Kinder, die von Behinderung bedroht sind,
  • die Verordnung von Arznei- und Verbandsmitteln,
  • Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapien (z. B. Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie),
  • Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung,
  • Hilfsmittel sowie
  • Belastungserprobung und Arbeitstherapie.

Im Regelfall wird für diese Leistung die Zuständigkeit bei der gesetzlichen Krankenkasse liegen.  Im Ausnahmefall (z. B. bei nicht gesetzlich krankenversicherten Personen) kann aber auch der Träger der Eingliederungshilfe zuständig sein.


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