Außerschulische Lernförderung
- Abbau von schulischen Problemen von Kindern und Jugendlichen
- Wissensdefizite in angemessener Zeit aufholen
- Festigung des Lernstoffes durch Wiederholung und Übung
- Ausgleich von individuellen Lernproblemen
Wer ist zuwendungsberechtigt?
- Schüler bzw. deren gesetzlicher Vertreter
- Schulträger, Schulvereine oder sonstige nicht gewerbliche Träger bildungsunterstützender Leistungen am Standort Schule
Voraussetzungen
- die Schulleitung wird am Verfahren beteiligt - ein positives Votum der Schulleitung ist Voraussetzung für die Förderung
- alternative Fördermöglichkeiten (Lerntherapierichtlinie des Jugendamtes, Bildungs- und Teilhabepaket des Jobcenters) sind vorrangig zu nutzen
- die Nutzung kostenfreier Förderangebote der Schule und die regelmäßige Erledigung der Hausaufgaben sowie der regelmäßige Schulbesuch sind Voraussetzungen für die Bewilligung der Förderung - die Schulleitung gibt dazu ein Votum ab
Was kann gefördert werden?
- Vorhaben im Landkreis Uckermark
- Individuelle außerschulische Lernförderung (Nachhilfe)
- Bildungsunterstützende Leistungen am Standort Schule außerhalb des Unterrichts zur Lernförderung und/oder Förderung persönlicher oder sozialer Schlüsselkompetenzen
Erforderliche Unterlagen
- PDF-Datei: (146 kB)
Rechtsgrundlage(n)
- PDF-Datei: (334 kB)