Inhalt

Außerschulische Lernförderung

  • Abbau von schulischen Problemen von Kindern und Jugendlichen
  • Wissensdefizite in angemessener Zeit aufholen
  • Festigung des Lernstoffes durch Wiederholung und Übung
  • Ausgleich von individuellen Lernproblemen

Wer ist zuwendungsberechtigt?

  • Schüler bzw. deren gesetzlicher Vertreter
  • Schulträger, Schulvereine oder sonstige nicht gewerbliche Träger bildungsunterstützender Leistungen am Standort Schule

Voraussetzungen

  • die Schulleitung wird am Verfahren beteiligt - ein positives Votum der Schulleitung ist Voraussetzung für die Förderung
  • alternative Fördermöglichkeiten (Lerntherapierichtlinie des Jugendamtes, Bildungs- und Teilhabepaket des Jobcenters) sind vorrangig zu nutzen
  • die Nutzung kostenfreier Förderangebote der Schule und die regelmäßige Erledigung der Hausaufgaben sowie der regelmäßige Schulbesuch sind Voraussetzungen für die Bewilligung der Förderung - die Schulleitung gibt dazu ein Votum ab

Was kann gefördert werden?

  • Vorhaben im Landkreis Uckermark
  • Individuelle außerschulische Lernförderung (Nachhilfe)
  • Bildungsunterstützende Leistungen am Standort Schule außerhalb des Unterrichts zur Lernförderung und/oder Förderung persönlicher oder sozialer Schlüsselkompetenzen

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf außerschulische Lernförderung ist der Vertrag mit dem Lernanbieter in Kopie beizufügen

Rechtsgrundlage(n)