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Fachkräftezuwanderung (beschleunigtes Fachkräfteverfahren, Visaverfahren zur Beschäftigung, Beratung)

Die Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräftezuwanderung Brandenburg (Landkreis Dahme-Spreewald) unter­stützt und berät Sie in allen Fragen zur Fach­kräf­te­ein­wan­de­rung.

Mit dem Online-Assistenten können Sie Downloads und Anträge schnell und einfach finden. Sagen Sie einfach, was Sie suchen, der Assistent zeigt Ihnen, was Sie brauchen.

Klicken Sie einfach auf Arbeitgeber oder Fachkraft. Mit den folgenden einfachen Fragen werden Sie zur passenden Antwort geführt.

Durch den Online-Assistenten erhalten Sie zu Ihrer Frage die passenden Informationen, Unterlagen und Hinweise, was Sie tun können, um als Arbeitgeber zu Ihrer Fachkraft zu kommen bzw. um als Fachkraft Ihren Arbeitgeber zu finden.

Online-Antrag

Für viele Angelegenheiten in der beruflichen Anerkennung oder im behördlichen Verfahren gibt es bereits heute schon die Möglichkeit, dies direkt Online / Digital einzuleiten. Wenn Sie über die einzelnen Online-Verfahren bereits informiert sind, können Sie direkt in die Digitale Antragstellung in den verschiedensten Verfahren einsteigen. Wenn Sie sich jedoch zuerst informieren wollen, dann nutzen Sie über die Funktionen Arbeitgeber oder Fachkraft am besten den Online Assistenten.

Über den Online-Assistenten gelangen Sie zu möglichen digitalen Anträgen und müssen in der Regel nicht mehr zu dieser Seite zurückkehren.

Antrag zur Durchführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens

Informationen

Gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben soll das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81 a AufenthG schnellstmöglich durchgeführt werden. Eine konkrete zeitliche Vorgabe seitens des Gesetzgebers gibt es dafür jedoch nicht. Der Gesetzgeber hat lediglich für bestimmte Verfahrensabschnitte zeitliche Vorgaben gesetzlich normiert.

Dabei soll der potentielle Arbeitgeber mit einer Voll­macht der Fach­kraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten.

Durch eine möglichst schnelle Eingangs- bzw. Vorprüfung der vom Arbeitgeber am besten digital eingereichten Dokumente stellt die zuständige (zentrale) Ausländerbehörde fest, ob das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat.

Bei einem positiven Votum wird dann zwischen dem Unternehmen und der Ausländerbehörde eine Vereinbarung geschlossen, die unter anderem die Verpflichtungen des Arbeitgebers, der Fachkraft und der evtl. zu beteiligenden Behörden, sowie eine Beschreibung der Abläufe und Fristen enthalten soll.

Voraussetzungen

Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren sollen Unternehmen in die Lage versetzt werden, dass für potentielle Fachkräfte, die von den Unternehmen im Ausland direkt oder über Vertragspartner angeworben wurden bzw. deren Anwerbeprozess konkret bevorsteht, möglichst schnell und ohne Zeitverzug noch vor der Erteilung des erforderlichen Einreisevisums (D-Visum)

  • alle notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für eine Arbeitsaufnahme noch vor der Erteilung des Einreisevisums
  • abschließend geprüft werden, damit die beabsichtigte Arbeitsaufnahme nach der Einreise unbürokratisch und ohne Zeitverzug erfolgen kann.

Um ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren erfolgreich durchführen zu können, bedarf es jedoch einer aktiven vorbereitenden Mitwirkung sowohl vom potentiellen Arbeitgeber als auch von der potentiellen Fachkraft, denn ohne die Vorlage aller notwendigen Unterlagen kann das beschleunigte Verfahren den vom Gesetzgeber beabsichtigten Beschleunigungseffekt nicht weitergeben.

Kosten / Gebühren

Diese Vereinbarung ist kostenpflichtig. Die Gebühr für den Abschluss der Vereinbarung beträgt 411,00 € je Fachkraft.

Rechtsgrundlagen

Die rechtliche Grundlage für die Durchführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens in Brandenburg findet sich in