Inhalt

Wahlen

Wählen ist das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger in einer demokratischen Gesellschaft. In der Uckermark finden regelmäßig Wahlen zum Europäischen Parlament, Bundestagswahlen, Landtagswahlen und Kommunalwahlen statt. Durch die Wahlen werden Parlamente und Entscheidungsgremien mit Volksvertretern besetzt. Auch die Posten von Landräten und Bürgermeistern werden durch eine direkte Wahl besetzt.

Für die einzelnen Wahlen gelten unterschiedliche Rechtsvorschriften und Wahlbezirke.


Wahl der Landrätin / des Landrates am 19. April 2026

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Wahl der Landrätin / des Landrates.

Hier finden Sie am Tag der Wahl die Ergebnisse: https://wahlergebnisse.brandenburg.de/73/0/20260419/landratswahl_kreis/index.html 

Was wird gewählt:

  • Landrätin/Landrat des Landkreises Uckermark
  • Die Wahl zur Landrätin/zum Landrat findet alle acht Jahre statt.

Wer steht am 19.04.2026 zur Wahl?

Folgende Personen treten an:

  • Wahlvorschlag AfD – Felix Teichner (AfD), Geburtsjahr 1991, Industriemechaniker, Prenzlau
  • Wahlvorschlag CDU – Karina Dörk (CDU), Geburtsjahr 1964, Landrätin, Uckerland

Muster-Stimmzettel

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Uckermark haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt. Es sind im Landkreis rund 100.000 Personen wahlberechtigt.

Sie sind kurzfristig zugezogen?
Wer sich noch kurzfristig in der Zuzugsgemeinde anmeldet, wird umgehend von der zuständigen Wahlbehörde in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen und erhält eine Wahlbenachrichtigung.

Briefwahl beantragen

Bei der Landratswahl am Sonntag, dem 19. April 2026, wählen die Menschen im Landkreis Uckermark ihre Landrätin oder ihren Landrat für die kommenden acht Jahre.

Wer am Wahltag nicht im Wahllokal wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit der Briefwahl. Dazu ist ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins bei der zuständigen Gemeinde zu stellen. Nach Bearbeitung werden die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Umschläge, Merkblatt/Anleitung) bereitgestellt. Die jeweiligen Beantragungs- und Abgabefristen sollten unbedingt beachtet werden. Die Gemeinden informieren auf ihren Internetseiten über die möglichen Antragswege und Fristen.

Bei persönlicher Abholung im Wahlamt können Briefwahlunterlagen in der Regel bis Freitag, 17. April 2026, ausgegeben werden (Die Zeiten sollten zuvor bei der zuständigen Wahlbehörde erfragt werden). Die Unterlagen sollten in diesem Fall direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden. Der ausgefüllte Wahlbrief muss spätestens um 18 Uhr am Wahltag bei der Kreiswahlleitung eingehen. Er kann bis ca. 11 Uhr bei den zuständigen Wahlbehörden abgegeben oder eingeworfen werden. Am Mittag werden die Wahlbriefe letztmalig zur Kreiswahlleitung gebracht. Wer sichergehen möchte, kann die Unterlagen am Sonntag bis 18 Uhr persönlich bei der Kreisverwaltung Uckermark, Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau in den Briefkasten einwerfen, dieser wird regelmäßig geleert.

Die Beantragung kann gemäß der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) folgendermaßen erfolgen:

  • Sie sprechen persönlich bei der Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag (hierfür bspw. auch Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung)
  • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
  • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.
  • Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Wahl im Wahllokal

Die 188 Wahllokale im Landkreis sind am Wahltag 19.04.2026 von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Das jeweils zuständige Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben; dort finden sich häufig auch Hinweise zur Barrierefreiheit. Für die Stimmabgabe im Wahllokal sind die Wahlbenachrichtigung und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

Auszählung und Ergebnispräsentation

Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr beginnt die öffentliche Auszählung der Stimmen. Die Ergebnisse werden an die Kreiswahlleitung übermittelt, die daraus das vorläufige Gesamtergebnis für den Landkreis ermittelt.

Der Auszählungsverlauf sowie das vorläufige Ergebnis können online auf der Internetseite des Landkreises unter https://wahlergebnisse.brandenburg.de/73/0/20260419/landratswahl_kreis/index.html verfolgt werden. Zusätzlich werden die vorläufigen Ergebnisse am Wahlabend ab 18 Uhr in der Kreisverwaltung in Prenzlau, Karl-Marx-Straße 1, Haus 4, Raum 301 für Interessierte präsentiert.

Der Kreiswahlleiter Robert Richter und sein Stellvertreter Danilo Hundt sind am Wahltag in der Kreisverwaltung im Einsatz. Die zentrale Auszählung der Briefwahl erfolgt in der Uckerseehalle (Paul-Gloede-Straße 4, 17291 Prenzlau). Die Briefwahlvorstände treten am 19. April 2026 um 16.30 Uhr zusammen. Zunächst werden die äußeren Wahlbriefe geöffnet und die Wahlscheine geprüft; ab 18 Uhr erfolgt die Auszählung der Stimmzettel. Beide Vorgänge sind öffentlich.

Wann ist eine der kandidierenden Personen gewählt?

Gewählt ist, wer mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen erhält und zugleich mindestens 15 Prozent aller Wahlberechtigten hinter sich vereint (Quorum).

Falls aufgrund niedriger Wahlbeteiligung keiner der beiden Bewerbenden bei der Wahl am 19.04.2026 diese Mehrheit erreicht, findet eine Stichwahl zwischen beiden Bewerbenden statt. Diese ist im Landkreis Uckermark für Sonntag, 10.05.2026, vorgesehen. Wahlberechtigte mit beantragtem Wahlschein erhalten die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch, sofern sie im Antrag keinen abweichenden Wunsch angegeben haben.

Erreicht auch im zweiten Wahlgang (Stichwahl) niemand der Kandidierenden die erforderliche Mehrheit, kommt keine Direktwahl zustande. In diesem Fall wählt der Kreistag den Landrat oder die Landrätin.

Rechtsgrundlage für die Wahl ist das Kommunalwahlgesetz des Landes Brandenburg (BbgKWahlG).

Ergänzender Hinweis zum Quorum und aktuelle Anzahl der Wahlberechtigten

Zuzüge, Wegzüge, verstorbene Personen, durch Geburtstag erstmalig wahlberechtigt: es können sich bis zuletzt Änderungen in der Anzahl der Wahlberechtigten ergeben. Die Wahlbehörden melden auf Abforderung der Kreiswahlleitung regelmäßige Zwischenstände zur Zahl der Wahlberechtigten. Am Freitag, 17.04.2026 erhält die Kreiswahlleitung von den Kommunen den aktuellsten Stand der Wahlberechtigten. Diese Zahl wird für die Wahl verwendet. Erst mit der Kontrolle der Niederschriften durch den Kreiswahlausschuss am 21.04.2026 steht das finale Quorum fest.

Bestätigung des Wahlergebnisses:

Die Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses zur Stichwahl der Landrätin oder des Landrates im Landkreis Uckermark findet am 21.04.2026 um 16:00 Uhr in der Kreisverwaltung in Prenzlau, Karl-Marx-Straße 1, Haus 4, Raum 311 statt. Die Sitzung ist öffentlich.

Bekanntmachungen

Hinweise und Kontakte für Medienvertreter

Die Pressestelle des Landkreises steht am Wahltag unter den bekannten Kontaktdaten für Auskünfte zur Verfügung. Am 19.04.2026 ab 15 Uhr kann auf Wunsch ein Zwischenstand zur Wahlbeteiligung übermittelt werden. 

Zusätzlich werden die vorläufigen Ergebnisse am Wahlabend ab 18 Uhr in der Kreisverwaltung in Prenzlau, Karl-Marx-Straße 1, Haus 4, Raum 301 präsentiert.

Auch die Kreiswahlleitung erteilt auf Anfrage gern eine Einschätzung zum Wahlausgang. Interviewanfragen koordiniert die Pressestelle.

Kontakt für Presseanfrage:

Frau Ramona Fischer

Bereich Landrätin

Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau

Hinweise für Wahlhelfer/innen

20.03.2026 

2025

2024

Kommunalwahlen 2024

Eine Übersicht über die 2024 anstehenden Wahlen von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie von Landrätinnen und Landräten finden Sie auf der folgenden Seite:

Gemeindevertretungswahlen - Wahlergebnisse

Aktuelle Wahltermine

Kreistagswahl 2024

Der Kreistag des Landkreises Uckermark hat durch Beschluss am 27.09.2023 das Wahlgebiet (Landkreis Uckermark) in folgende vier Wahlkreise eingeteilt:
  • Wahlkreis 1: Stadt Angermünde, Amt Gartz (Oder), Amt Gramzow

  • Wahlkreis 2: Stadt Prenzlau, Gemeinde Nordwestuckermark, Gemeinde Uckerland, Amt Brüssow (Uckermark)

  • Wahlkreis 3: Stadt Schwedt/Oder, Gemeinde Pinnow

  • Wahlkreis 4: Stadt Lychen, Stadt Templin, Gemeinde Boitzenburger Land, Amt Gerswalde


Kreistagswahl - Wahlergebnisse

Europawahl 2024

Am 09. Juni 2024 finden die landesweiten Kommunalwahlen gleichzeitig mit der Europawahl statt. Dies wurde mit der "Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der Landesweiten Kommunalwahlen 2024" vom 17. August 2023, veröffentlicht am 21. August 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg Teil II ( GVBl. II - 2023, Nr. 57 ), öffentlich bekannt gemacht.

Europawahl - Wahlergebnisse

Weitere Informationen

Landtagswahl 2024

Archiv

EU-Wahlen

Bundestagswahlen

2025

2021

2017

2013

2009

2005

2002

Landtagswahlen

2024

2019

2014

2009

2004

Kreistagswahlen

2024

2019

2014

2008

2003

1998

1993

Landratswahlen