Inhalt

Umweltschutzpreis des Landkreises Uckermark

Der Kreistag des Landkreises Uckermark hat am 04.12.2019 / 27.09.2023 beschlossen, den mit 2.000 € dotierten Umweltschutzpreis jährlich zu verleihen.

Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen und Gruppierungen, die sich ehrenamtlich insbesondere

  • mit dem Schutz von Arten und Lebensräumen,
  • der Umweltbildung,
  • der nachhaltigen Ressourcennutzung,
  • dem Klimaschutz,
  • dem Landschaftsschutz und der Aufwertung des Landschaftsbildes,
  • Umweltverbesserungen in den Siedlungen und der Schaffung von Grünbereichen oder
  • der Reduzierung von Umweltbelastungen beschäftigen

beschäftigen und ihren Wohnsitz oder ihren Wirkungskreis für die Belange des Umwelt- und Naturschutzes im Landkreis Uckermark haben.

Die Vorschläge sind mit Unterschrift des Einreichenden bis zum 30.06.2025 beim

Landkreis Uckermark; Karl- Marx-Straße 1; 17291 Prenzlau

in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Umweltschutzpreis" einzureichen.

Die Landrätin entscheidet gemeinsam mit der Sparkasse Uckermark als Stifterin des Preisgeldes und dem Vorsitzenden des Naturschutzbeirates des Landkreises Uckermark, wer ausgezeichnet wird.

Die Preisverleihung soll voraussichtlich im Oktober-Kreistag erfolgen.

07.05.2024 
Quelle: Landkreis Uckermark