Verfahrenslotsen
Beratung und Unterstützung für junge Menschen mit (drohender) Behinderung sowie deren Personensorge- und Erziehungsberechtigte
Sie haben Schwierigkeiten sich im Verwaltungsdschungel der Eingliederungshilfe für Ihr Kind zurechtzufinden? Dafür gibt es Verfahrenslotsen im Jugendamt des Landkreises Uckermark im Sinne des § 10b SGB VIII.
Ein Verfahrenslotse berät Kinder, Jugendliche und junge Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Erziehungs- und Personensorgeberechtigte rund um die Thematik Behinderung, Rehabilitation und Teilhabe mit Schwerpunkt auf der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und SGB IX.
Die Inanspruchnahme eines Verfahrenslotsen ist gerichtet auf die Unterstützung und Begleitung bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Eingliederungshilfeleistungen. Solche Leistungen werden in Gruppen eingeteilt und sind nach § 102 SGB IX die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung und zur Sozialen Teilhabe. Es kommen jedoch auch andere, nicht ausdrücklich genannte Leistungen in Betracht, wenn diese im Einzelfall zur Erfüllung des Zwecks der Eingliederungshilfe erforderlich sind.
Diese Seite bietet vorab umfangreiche Informationen über die Eingliederungshilfe: https://deinrecht.verfahrenslotse.org/kiju/hilfesuchende/
Die Verfahrenslotsinnen des Landkreises Uckermark beraten Sie nach Absprache telefonisch, persönlich, schriftlich, per E‐Mail, per Videokonferenz, im Jugendamt oder bei Hausbesuchen. Nehmen Sie einfach Erstkontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin nach Ihren Vorstellungen.
Für wen?
- Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit (vermuteter, drohender) Behinderung
- Körperliche, geistige, seelische sowie Sinnesbeeinträchtigung und innere Erkrankungen, aber auch Lernbehinderungen
- Mütter und Väter
- Personensorge- und Erziehungsberechtigte
- Pflegeeltern
- gesetzliche Betreuer
Wofür?
- zur Orientierung im Hilfesystem
- Beratung über Leistungen der Eingliederungshilfe und Jugendhilfe
- Beratung über mögliche Ansprüche
- Beratung über Zuständigkeiten und Vermittlung an entsprechende Träger
- anschließende Begleitung im Einzelfall beim gesamten Rehabilitationsverfahren