Elternbildung
- bessere Wahrnehmung und Eigenverantwortung von Mütter, Väter und andere an der Erziehung beteiligte Personen in ihren unterschiedlichen Lebenslagen
- Vorbeugung einer Überforderung von Erziehenden
- Anregung der Familien zur Mitarbeit/Engagement in den Kitas und Schulen
- Aufzeigen von Wegen zur Lösung von Konfliktsituationen in der Familie
Wer ist zuwendungsberechtigt?
- öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe
Voraussetzungen
- Konzept, das Maßnahmeziel und Zielgruppe, Inhalte und Methodik, Dauer und Zeitablauf der Maßnahme sowie Finanzierungsplan umfasst
- mindestens 5 Teilnehmer*innen, die an der Erziehung in der Familie beteiligt sind und ihren Wohnsitz im Landkreis Uckermark haben
- positives Votum des Jugendamtes
Was kann gefördert werden?
- Vorhaben im Landkreis Uckermark
- spezifische Projekte der Elternbildung
- unterschiedliche Veranstaltungsformen: z. B. mehrteilige Elternkurse, Eltern-Kind-Kurse, Elternforen, Elternseminare sowie Eltern-Kind-Projekte.
Erforderliche Unterlagen
- PDF-Datei: (18 kB)
Rechtsgrundlage(n)
- PDF-Datei: (334 kB)